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.. inweisun
Lau- Waarenverzeichniß vinn sn g Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. Einfuhr. es es Bruttogewichts).
Nr infuhr Zollarifs des Bruttogewichts)
1. 2. 3. 4. 5.
37. Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit genannt.
819. Bienenstöcke und Bienen- 37 a Leere Bienenkörbe und Bienenstöcke sind wie —
körbe mit lebenden Korbflechter= bezw. Holzwaaren zu be-
Bienen; mit Wachs handeln.
und Honig, ohne Bie-
nen oder mit dergleichen
getödteten.
820. Federvieh und Federwild, 3r33 —
lebendes.
## 821. ische, frische. 37a......................
822.FlußkrebseundLand- 37a...................... 13Fss.u.Kst.
schnecken, frisch oder 7 Kb.
blos abgekocht.
823. Frische Milch und Mol- 37 a Geronnene Milch, aus welcher die Molke —
ken; auch Rahm. größtentheils ausgeschieden ist, ist wie Käse
(Nr. 650) nachzuweisen.
824.Muscheln aus der See, 37a Mit Ausnahme der Austern (Nr. 673). —3 Fss. u. Kst.
frische, unausgeschälte. Ausgeschälte Muscheln aus der See falllen7 Kb.
unter Nr. 674.
825. Thierische Blasen und 37 a Hierher gehören: Frische und getrocknete4 Fss. u. Kst.
Därme, auch Magen, thierische Blasen, mit Ausnahme der2 Bll.
nicht zum unmittel- Hausenblasen; frische oder getrocknete,
baren Genuß. auch eingesalzene Därme; getrocknete
Magen zur Käsebereitung (Lab), sowie
dergleichen gesalzene zur Wurstfabrikation;
Fischmagen.
826.|Waschschwämme, natürr37333333333. 40 Fsfs. u. Kst.
Hiche aller Art. 5 Bll.
827.Vorstehend und anderweit —..————————————..d. —
nicht genannte lebende
Thiere. »
828. Vorstehend und anderweit 37a Hierzu sind zu rechnen: Aalhäute, Ameisen-16 Fss. u. Kst.
nicht genanntethierische eier (Larven); getrocknete Eidechsen; Fisch-
Produkte. eier, frische, auch befruchtete; Seidenwurm-
eier und sonstige andere Eier als Vogel-
eier; Fischhäute zum Poliren der Holz-
waaren; Meerstinz (stincus marinus),
getrocknet, eingesalzen; Goldschlägerfor-
men, Goldschlägerhäute; Muschelschalen
zum Kalkbrennen.
829.Eier von Geflügel (Vogel- 37b Eier, ganz oder theilweise (Eigelb, Eiweiß) –
eier); Eigelb ohne wei-
tere Zubereitung.
in Flaschen, Büchsen oder dergl. einge-
macht, eingedämpft oder auch eingesalzen,
fallen unter Nr. 657.