Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

—  116  —

 

 

 

„  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  En  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  togewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarifs  des  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
1  838.  Nöhren  von  Thon  und  38b.......................  —
gemeinem  Steinzeug,
glasirt.
+  839.  Töpfergeschirr,  glasirt;  38  b  Hier  sind  nachzuweisen:  alles  aus  gewöhn-  –
ordinäre  Oesen  und  lichem  Thon  verfertigte,  glasirte  Töpfer-Ofenkacheln
  von  Thon  geschirr  zum  Haus=  oder  Gewerbegebrauch,
oder  Fayence;  Gefäße  sowie  Krüge  und  andere  Gefäße  aus
aus  gemeinem  Stein-  gemeinem  Steinzeug,  auch  in  ordinärer
zeug;  irdene  Pfeifen.  Beflechtung  mit  Weiden,  Binsen,  Stroh
oder  Rohr;  gemeine  thönerne  Oefen  und
Ofenkacheln,  mit  oder  ohne  Glasur;  auch
dergleichen  ordinäre  von  Fayence,  einfarbig
  oder  weiß;  irdene  Tabackpfeifen
(auch  Abgüsse  und  Köpfe  zu  solchen)  aus
geilihem  Pfeifenthon,  einfarbig  oder
weiß.
840.  Andere  Thonwaaren  (mit8  1  Hierher  gehört  auch  einfarbiges  oder  weißes
Ausnahme  von  Por-  Fayence  (Steingut,  Majolika,  Wedgezellan
  und  porzellan-  woodwaaren).  Fayence,  welches  nur
artigen  Waaren),  ein-  äußerlich  einfarbig  lackirt,  gefirnißt  2c
farbig  oder  weiß;  feine  ist,  desgleichen  solches  von  naturgelber  rc.
Terracottawaaren.  Farbe  mit  erhabener  Arbeit  von  naturweißer
  2c.  Farbe  ist  als  einfarbiges  zu
behandeln.  —  Unter  feinen  Terracotta-„waaren
  sind  andere  als  architektonische
Verzierungen  (Bauornamente)  zu  verstehen.
  Dieselben  sind  hier  nachzuweisen,
auch  wenn  sie  bemalt,  lackirt,  bronzirt,
vergoldet  oder  versilbert  sind.  22  Kft.
841.  Thonwaaren  (mit  Auss38e2  Soweit  diese  Thonwaaren  durch  ihre  Ver-s13  Kb.
nahme  von  Porzellan  bindung  mit  anderen  Materialien  nicht
und  porzellanartigen  unter  Nr.  20  des  Zolltarifs  fallen.  —
Waaren),  zwei=  und  Hierher  gehören:  zwei=  und  mehrfarbige,
mehrfarbig,  gerändert,  geränderte,  bedruckte,  bemalte,  vergoldete
bedruckt,  bemalt  rc.;  oder  versilberte  Thonwaaren  und  Fayence;
auch  Thonwaaren  in  auch  Fayence,  mit  Schrift,  Wappen,
Verbindung  mit  ande-  Monogrammen  oder  in  ähnlicher  einfacher
ren  Materialien.  Weise  verziert.
842.  Porzellan  und  porzellan-  38  d1  Zu  den  porzellanartigen  Waaren  gehören:

 

artige  Waaren:  weiß.

 

 

Parian,  Jaspis,  Halbporzellan,  Fritten-=porzellan,
  Weichporzellan,  sogenannte
Elfenbeinmasse  rc.