Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

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..  inweisun
Lau-Waarenverzeichniß  dan  er  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
.  .  es  des  Bruttogewichts).
Nr  Einfuhr  Zollarife  Bruttogewichts)
1.  2.  3.  4.  5.
38.  Thonwaaren.
1  830.Backsteine  (gewöhnliche  38  a  Auch  Putzsteine  (Scheuerziegel)  gehören  hier-  —
Mauersteine)  und  Dach-  her.
ziegel,  nicht  glasirt.
1  831.  Feuerfeste  Steine,  nicht  38  à  Hierher  gehören:  alle  nicht  glasirten  feuer-  —
glasirt.  festen  Steine  aus  Chamotte=  oder  ähnlicher
  Masse,  insbesondere:  Chamottesteine,
  Porzellanziegel  oder  Ofenziegel
(briques  réfractaires,  fire  bricks)  aus
feuerfestem  Thon  mit  Zusatz  von  Chamotte,
  Cement,  gepochten  Porzellanscherben
  2c.;  Quarzziegel  aus  feuerfestem
DTVhon  und  Ouarz;  Dinasziegel  2c.
1  832.  Röhren  von  Thon  und  38  a  Auch  Drainröhren  (unglasirte  Röhren  aus  —
gemeinem  Steinzeug,  Ziegelerde  oder  Thon).
nicht  glasirt.
833.  Töpfergeschirr,  gemeines,  38  a  Hierunter  fällt  alles  aus  gewöhnlichem  Thons  20  Fss.  u.  Kst.
nicht  glasirt.  verfertigte,  nicht  glasirte  Töpfergeschirt3  Kb.
zum  Haus=  und  Gewerbegebrauch,  auch
in  ordinärer  Beflechtung  mit  Weiden,
Binsen,  Stroh  oder  Rohr.  Gemeine
thönerne  Zuckerformen,  nicht  glasirt,  gehören
  gleichfalls  hierher.
14  834.  Architektonische  Verzierun-  38  b  Hierher  gehören:  Kapitäle,  Gesimse,  Friese,  –
gen  (Bauornamente);  Reliefs  und  dergl.  aus  gebranntem  Thon,
auch  aus  Terracotta  Terracotta,  Terralith  oder  Siderolith,
bemalt  und  unbemalt.
1  835.  Backsteine  (Mauersteine,  38b  Hierher  gehören  Fliesen  (Wandbekleidungs-  —
Mauerziegel)  und  Dach-  und  Bodenplatten,  Klinker)  aller  Art  von
ziegel,  glasirt;  Thon-  gewöhnlichem  Töpferthon.
fliesen;  Platten  von
gemeinem  Steinzeug.
836.  Feuerfeste  Steine,  glasirt.  38b  S.  auch  Bemerkung  zu  Nr.  881  —
837.  Retorten,  Schmelztiegel,  38b  Hierunter  fallen  z.  B.:  Kapseln  aus  feuer-  —

 

sowie  andere  Waaren
aus  feuerfestem  Thon.

 

 

festem  Thon  (Geräthe,  in  denen  Gegenstände
  aus  Porzellan  und  dergleichen  gebrannt
  werden);  Muffeln  aus  feuerfestem
Thon  (Geräthe,  in  denen  Muffel=  oder
Schmelzfarben  auf  Porzellau  2c.  eingebrannt
  werden);  Retorten  aus  feuerfestem
Thon  (Chamotte=  oder  ähnlicher  Masse);
Graphittiegel  und  andere  irdene  Schmelztiegel
  2c.  —  Nicht  glasirte  feuerfeste
Steine  sind  unter  Nr.  831,  glasirte  unter
Nr.  836  nachzuweisen.

 

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