Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zwölfter Jahrgang. 1884. (12)

 

 

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..  inweisun
Lau-  Waarenverzeichniß  dan  zu  Tarasatz
fende  für  die  Nummer  Bemerkungen.  (in  Prozenten
Nr.  Ausfuhr  und  Durchfuhr.  des  des  Bruttogewichts).
Zolltarifs.
1.  »  2.  3.  4.  5.
Noch:
(224.)  Vorstehend  und  anderweit  5  i  Seifenrinde  (Quillajarinde);  Seifennicht
  genannte  rohe  wurzel  (Seifenkrautwurzel);  See=  und
Erzeugnisse  zum  Ge-  Süßwasser,  natürliches;  Sennesblätter,
werbe=  oder  Medizinal-  getr.;  sowie  sonstige  getrocknete  (auch
gebrauch,  mit  Aus-  gepulverte)  Kräuter,  Blumen,  Blüthen
nahme  der  rohen  Färbe-  und  Knospen,  soweit  sie  nicht  unter  anund
  Gewerbemateria-  deren  Nummern  begriffen  sind;  Süßholz
lien.  «  (Süßholzwurzel);  Tamarinden  und  Tamarindenmark;
  Zibet;  Zimmt,  weißer,  und
sonstige  nicht  unter  anderen  Nummern
begriffene  Rinden,  auch  gemahlen  oder
sonst  zerkleinert;  Zimmtwurzel;  Zittwerwurzel,
  getr.,  sowie  sonstige  nicht  unter
anderen  Nummern  begriffene  getrocknete,
auch  gedarrte,  gebrannte,  gemahlene  oder
sonst  zerkleinerte  Wurzeln.  —  Rohe
Färbe=  und  Gerbematerialien  fallen  unter
Nr.  226.
225.Vorstehend  und  anderweit  51  Von  Apothekerwaaren  gehören  ins-18  Fss.  u.  Kst.

 

nicht  genannte  Fabrikate
  und  Präparate
der  chemischen  Industrie
und  Phamarzie.

 

 

besondere  hierher:  Arzeneien;  Blei-,  englisches
  und  anderes  pharmazeutisches
Pflaster  mit  Einschluß  von  aufgestrichenem
Heftpflaster;  Brust=  und  Kräuterthee;
Cigarretten,  lediglich  mit  indischem  Hanf
gefüllt  (Asthmacigaretten);  Gelatinekapseln,
  gefüllte  (mit  Cubebenextrakt,
Ricinusöl,  Leberthran  rc.),  zum  Medizinalgebrauch;
  Harlemeröl;  Haut=  und  Zahnpulver,
  mit  Ausnahme  des  parfümirten
und  des  durch  seine  Umschließung  als
kosmetisches  Mittel  sich  darstellenden
(Nr.  782);  Karthäuserpulver  (Kermes,
mineralischer).;  Kräutertaback  (Pulver
aus  getrockneten  Kräutern),  nicht  mit
Taback  gemischt;  Kropfpulver  (Roßpulver);
Oblaten  (Mundlack)  aus  Teig;  Pastillen,
ausschließlich  zu  Gesundheitszwecken,  aber
ohne  Zusatz  von  Honig,  Zucker  u.  dergl.;
Pillen  und  Pulver  zum  Medizinalgebrauch;
  Opodeldoc  und  andere  Salben,
mit  Ausschluß  der  parfürmirten  und  der
durch  ihre  Umschließungen  als  kosmetische
Mittel  sich  darstellenden  (Nr.  782);  Schwe- 



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