Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Fragebogen

zum  Zweck  der  Ermittelung
I.  der  praktischen  Aerzte  und  des  medizinischen  Hülfspersonals

im  Kreise

des  Regierungsbezirks

Staat

am  1.  April  des  Jahres  1887

Beantwortet  von

Anlage  1.

 

 

 

Im  ganzen
Kreise.

In  den  Gemeinden  mit

 

 

  20 000    5 000  bis
und  mehr    19 999
Einwohnern.

 

1.

2.

7.

Approbirte  Aerzte.
a)  Civilärzte:

A)  Privatpraxis  ausübende  mit  Einschluß  derjenigen  klinischen  Lehrer,  Anstaltsärzte,
  inaktiven  Militär=  und  Marineärzte,  welche  Privatprxis
ausüben  …

B)   Ausschließlich  in  und  für  Anstalten  ärztlich  beschäftigte  …

b)  Aktive  Militär=  und  Marineärzte   …

Davon  zur  Civilpraxis  angemeldet   …
Approbirte  Medizinalpersonen,  welche  nach  §.  29  der  deutschen  Gewerbeordnung
den  Titel  „Arzt“  nicht  führen  dürfen:
a)  Wundärzte,  Landärzte  u.  s.  w.,  welche  fernerhin  nicht  mehr  approbirt  werden
b)  Zahnärzte,  welche  nicht  gleichzeitig  Aerzte  oder  Wundärzte  sind.   …

3.   Staatlich  geprüfte  Heildiener,  einschließlich  derjenigen  Heilgehülfen,  Hülfschirurgen,

  Bader  2c.,  welche  staatlich  geprüft  sind   …

4.   Berufsmäßige  Krankenpfleger.
a)  Frei  praktizirende  (zu  eigener  Thätigkeit  polizeilich  angemeldet):
männliche   …
weibliche   …
b)  im  Verbande  einer  Genossenschaft  oder  eines  Vereins  befindliche,  und  zwar:
A)  einer  weltlichen  Genossenschaft  2c.   …  { männliche   . .   { weibliche  . .

{ männliche   . .
{ weibliche   . .
{ männliche   . .
{ weibliche   . .

{ einer  evangelischen   {

B)   einer  geistlichen  Genossenschaft  2c.   .
  { einer  katholischen  {

5.  Hebammen   …
6.  Nicht  approbirte  Personen,  welche  sich  mit  der  Behandlung  kranker  Menschen

befassen  und  ihren  Gewerbebetrieb  bei  der  Behörde  angemeldet  oder  öffentlich
angekündigt  haben:  Männliche  Personen  …
Weibliche   Personen   …
7.   Approbirte  Thierärzte.
a)  Civil=Thierärzte:

A)  Privatpraxis  ausübende  mit  Einschluß  derjenigen  klinischen  Lehrer,  Anstalts=Thierärzte
  und  inaktiven  Militär=Thierärzte,  welche  Privatpraxis
ausüben  …

B)  Ausschließlich  in  und  für  Anstalten  beschäftigte  Thierärzte  …

b)  Aktive  Militär=Thierärzte  (Roßärzte,  Veterinärs)  …
Davon   zur   Civilpraxis   angemeldet  …

 

 

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