Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1841. (18)

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«  Dienst  Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  die  in.  der  zweiten  Besoldungsklasse  siehende  Oberamts=Richtersstelle
  zu  Freudenstadt,  und

2)  die  Bewerber  um  die  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Oberamts-Richtersstelle
  zu  Horb  haben  sich  innêörhatb  drel  Wochen  bei  dem  K.  Gerichtshofe
in  Tuͤbingen  zu  melden.

3)  Die  Bewerber  um  die  gleichfalls  in  der  zwelien  Besoldungsklasse  siehende
Oberamts-  Richtersstelle  in  Wiblingen  haben  *  innerhalb  drei  Wochen  bei  dem
K.  Gerichtshofe  in  Ulm  zu  melden.

4)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Oberamimannsßtelle  in  Voͤblingen,  welche
in  der  dritten  Besoldungsklasse  steht,  haben  sich  bjnnen  drei  Wechen  bei  der.  **
rung  des  NReckarkreises  vorschristmäßig  zu  melden.  3#  *  —

5)  Die  Bewerber  um  dab  in  Erledigung  gerommene,  in  der  zweiten-  BWesol—
dungsklasse  stehende,  Gorichts-Frorariat  Back  nan  g  haben  sch  innerbalb  drei.  Bochen
bei  dem  Gerichshöferl##n  Eglinges#  zu  melbben  ....-;

6)  Die  Bewerber  um  die  in  der  zweiten  Vesoldungsklasse  stehende  Revierfoͤrstersstelle
  zu  Güglingen,  Forstamts  Bönnigheim,  haben  binnen  vier  Wochen  bei  der
Finanzkammer  des  Neckarkreises  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

7)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  etatsmäßige  Sekretärsstelle  bei  der  Regierung
  des  Jartkreises,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  800  fl.  verbunden  ist,
haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  der  gedachten  Kreisregierung  vorschriftmäßig
zu  melden.

8)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  Umgelds-Commissärsstelle  zu  Crailsheim,
mit  welcher  der  Gehalt  zweiter  Elasse  von  500  fl.,  neben  den  gesehlichen  Gebühren
(Reg.  Blatt  von  1856,  S.  557)  verbunden  ist,  haben  bei  dem  K.  Steuer-Collegium
binnen  vier  Wochen  vorschriftmäßig  sich  zu  melden.

9)  Die  Bewerber  um  die  erledigte  etossmäßige  Kanzlei-Assistentenstelle  bei  dem
katholischen  Kirchenrath,  mit  welcher  der  Normalgehalt  von  600  fl.  verbunden
  ist,  haben  sich  innerhalb  drei  Wochen  bei  jener  Behörde  vorschristmäßig  zu  melden.