Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen 
1. der Königlich preußische Steuer-Inspektor Kaulfuß in Mittelwalde an Stelle des in den 
Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Revisions-Inspektors Münster den Königlich 
bayerischen Hauptzollämtern zu Lindau, Memmingen, München, Pfronten und NRosenheim 
mit dem Wohnsitz in München, 
der Königlich preußische Steuer-Inspektor Bötcher in Posen an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich preußischen Steuer-Inspektors Krumbholtz den Königlich 
preußischen Reichssteuerhebestellen in den hohenzolleruschen Landen, dem Königlich württem- 
bergischen Hauptzollamt zu Friedrichshafen, den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern 
zu Konstanz und Singen, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer 
den in den Bezirken dieser Hauptämter gelegenen, mit der Verwaltung der gedachten Ab- 
gaben betrauten Königlich württembergischen Kameralämtern und Umgeldskommissariaten 
bezw. Großherzoglich badischen Finanzämtern mit dem Wohnsitz in Konstanz, 
. der Königlich sächsische Zoll-Inspektor Hacker zu Meißen an Stelle des in den Landes- 
dienst zurückberufenen Königlich sächsischen Zoll-Inspektors Lucius den Königlich preußischen 
Hauptzollämtern zu Liebau und Mittelwalde in Schlesien, sowie den Königlich preußischen 
Hauptsteuerämtern zu Glogau, Görlitz, Liegnitz, Sagan und Schweidnitz mit dem Wohnsitz 
in Schweidnitz und 
pder Königlich sächsische Zoll-Inspektor Thiele zu Zittau an Stelle des in den Landesdienst 
zurückberufenen Königlich sächsischen Zoll-Inspektors Rheinschüssel den fünf hamburgischen 
Hauptzollämtern zu Hamburg mit dem Wohnsitz in Hamburg 
als Stations-Kontrolör vom 1. November d. J. ab beigeordnet worden. 
  
4. Polizei = Wesen. 
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
* Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datun 
7 der Bestraf Ausweisung gusmessung 
. . er Bestrafung. · 
Z der Ausgewiesenen. ¾ beschlossen hat. beschlusses. 
1. # 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des 8. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1.Christoph Prechtl, sgeboren am 27. März 1870 zu Rein= schwerer Diebstahl und Königlich bayerisches Be. 2. September 
Schuhmacher, hausen, Bezirk Stadtamhof, Bayern, Betrug (2 Jahre 25 zirksamt Bamberg II, d. J. 
österreichischer Staatsangehöriger, orts- Tage Zuchthaus, laut 
angehörig zu Rothenbaum, Bezirk Erkenntniß vom 18. 
Klattau, Böhmen, August 1893), 
2. Heinrich Waltuch, geboren am 13. Februar 1865 zu Wien wiederholter schwerer Polizei-Behörde zu Ham. 2. Novemver 
  
Kutscher, früher österreichischer Staatsangehöriger, und versuchter schwe. burg, d. J. 
rer Diebstabl (4 Jahre 
1 6 Monate Zuchthaus, 
1 laut Erkenntniß vom 
25. Januar 1892), 
 
	        
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