Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfundzwanzigster Jahrgang. 1897. (25)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
  
  
Reichsamt des Innern. 
— 
Zu beztiehen durch alle Postanstalten und GSuchhandlungen. 
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 22. Januar 1897. S3. 
Inhalt: 1. Militär-Wesen: Abänderung der Grundsätze 
für die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamten- 
  
  
  
  
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3. Marine und Schiffahrt: Berichtigung des der Betriebs- 
  
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. . . 
kellen bei den Reichs= und Staatsbehörden mit Militär- brdnung für Den Laiser Faheim Kanal als Anlag- 
2 — Steuer.· Wesen: Anschluß des in de * 4. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Exequatur-Ertheilung 30 
“und zreesen: Anschiuß des im Zonlan 5. PolizeiWesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
schlußgebiet von Geestemünde errichteten Fischereihafens Reichsgebet 31 
an das Zollgebiet und Festsetzung der Zollgrenze 29 
  
1. Militär Wesen. 
Die durch Bekanntmachung vom 29. Januar 1895 (Central-Blatt S. 17) veröffentlichte Ergänzung der 
Grundsätze für die Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und Staatsbehörden 
mit Militäranwärtern ist dahin abgeändert, daß in dem zweiten Absatze an die Stelle von „Reichs- 
Marine-Amt“ zu setzen ist: „Auswärtiges Amt, Kolonial-Abtheilung“, und daß in dem zugehörigen Muster 
des Civilversorgungsscheins (Anlage A) die Worte: „(Unterschrift des betreffenden Militärvorgesetzten)“ 
gestrichen werden. 
Berlin, den 14. Januar 1897. 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
  
2. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Nachdem der Bundesrath in seiner Sitzung vom 26. November v. J. beschlossen hat, den im Zoll- 
ausschlußgebiet von Geestemünde errichteten neuen Fischereihafen bis auf einen zur Errichtung von 
Proviantlagern bestimmten kleinen Theil der Südmole dem Zollgebiet anzuschließen, ist dieser Anschluß am 
1. Januar d. J. zur Ausführung gelangt. Die Zollgrenze gegen das Geestemünder Freihafengebiet hat 
nunmehr folgenden Lauf: 
1. Die Zolllinie über die Unterweser geht am rechten Weserufer im Anschluß an das Zollgitter 
beim Geestendorfer Siel in gerader Linie nach einem auf dem Schlickwatt ungefähr 200 Meter 
von der Südmole des neuen Fischereihafens errichteten und mit einem Signale bezeichneten 
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