Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1814. (5)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

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—  No.  9.  L—

 

 

 

(No.  228.)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  16ten  Mai  1814.,  wegen  Aufhebung  der
seit  dem  Jahre  1807.  rückstchtlich  des  Transttohandels  angeordnet  gewesenen
  Abgaben.

X

Ich  überzeuge  Mich  aus  Ihrem  Berichte  vom  12ten  d.  M.,  daß  bei  dem
durch  die  Kriegsereignisse  veränderten  Zustande  der  Dinge,  und  nachdem  jetzt
alle  Hafenplätze  einem  freien  Seeverkehr  wieder  gebffnet  sind,  die  Periode  geschlossen
  ist,  in  der,  in  Meinen  Staaten  ein  lebhafterer  Durchgangsverkehr  statt
finden  konnte,  und  daß  daher  diejenigen  Abgaben  und  Einrichtungen,  welche
seit  dem  Jahre  1807.  nach  und  nach  unter  mancherlei  Benennungen  in  der
Absicht  angeordnet  worden,  um  den  in  Meinen  Staaten  durch  das  allgemein
angenommene  Sperr-System  gegen  Kolonial-Erzeugnisse  zugefuͤhrten  Durchgangshandel
  zur  Besteuerung  zu  ziehen,  den  jetzigen  Zeitumstaͤnden  nicht  mehr
angemessen  sind.  Ich  bin  ferner  mit  Ihrer  Meinung,  daß  die  ungesaͤumte
Aufhebung  dieser  Einrichtungen  zur  Erhaltung  des  Transitohandels  in  Meinen
Staaten  in  diesem  Augenblick  dringend  nothwendig  wird,  einverstanden,  und
autorisire  Sie  daher  nicht  allein  hierdurch,  sofort  die  Verfuͤgung  zu  treffen,
daß  die  Erhebung  des  durch  Mein  Edikt  vom  13ten  März  d.  J.  angeordneten
  Kriegsümposis  überall  sistirt  werde,  sondern  auch  zu  veranstalten,  daß
alle  diejenigen  Abgaben,  deren  Bestimmung  auf  nicht  mehr  vorhandene  Handelsbeschränkungen
  beruht,  aufgehoben,  und  also  diejenigen  Zoll=  und  Handlungsabgaben
  hergestellt  werden,  welche  im  Jahre  1806.  statt  gefunden  haben,
  jedoch  mit  Beibehaltung  derjenigen  Abänderungen  in  denselben,  welche
später  aus  allgemeinen  Rücksichten,  oder  der  veränderten  Grenzen  der
Monarchie  wegen,  angeordnet  worden  sind.  Sie  werden  nach  diesen  Bestimlagenser

  den  Entwurf  einer  Verordnung  besorgen  und  Mir  urverzüglich  voregen.


Jahrgang  1814.  J  Wenn

(Ausgegeben  zu  Berlin  den  14ten  Juli  1814.)