Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1900. (34)

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g.  36.
Besondere  Bestimmungen  über  Fristen.

Bei  Streitsachen  aus  der  Invalidenversicherung  gelten  für  Seeleute,  welche
sich  außerhalb  Europas  aufhalten,  hinsichtlich  der  in  dieser  Verordnung  bestimmten
  Fristen  die  Vorschriften  des  §.  167  Abs.  3  des  Invalidenversicherungs—
gesetzes.  Bei  Streitsachen  aus  der  See-Unfallversicherung  gelten  für  Personen,
welche  sich  außerhalb  Europas  aufhalten,  die  gemäß  FJ.  80  Abs.  4  des  See-Unfallversicherungsgesetzes
  festgesetzten  Fristen.

K.  37.
Schlußbestimmungen.

Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  in  Kraft,  von  welchem  ab  die  im
K#  3  des  Gesetzes,  betreffend  die  Abänderung  der  Unfallversicherungsgesetze,  vom
30.  Juni  1900  bezeichneten  Schiedsgerichte  für  Arbeiterversicherung  in  Thätigkeit
treten  (§.  25  a.  a.  O.).  Mit  demselben  Tage  treten  die  Bestimmungen  der  Verordnung
  über  das  Verfahren  vor  den  auf  Grund  des  Unfallversicherungsgesetzes
errichteten  Schiedsgerichten  vom  2.  November  1885  (Reichs-Gesetzbl.  S.  279),
die  Bestimmung  im  Artikel  III  der  Verordnung,  betreffend  die  Formen  des  Verfahrens
  und  den  Geschäftsgang  des  Reichs-Versicherungsamts  sowie  das  Verfahren
  vor  den  auf  Grund  der  Gesetze  vom  5.  Mai  1886  und  vom  13.  Juli  1887
errichteten  Schiedsgerichten,  vom  13.  November  1887  (Reichs-Gesetzbl.  S.  523)
sowie  die  Bestimmungen  der  Verordnung,  betreffend  das  Verfahren  vor  den  auf
Grund  des  Irwalidenversicherungsgesetzes  errichteten  Schiedsgerichten,  vom
6.  Dezember  1899  (Reichs-Gesetzbl.  S.  677)  außer  Wirksamkeit.

Auf  die  zur  Zeit  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  bei  den  Schiedsgerichten
  schwebenden  Berufungen  finden  die  Vorschriften  dieser  Verordnung  Anwendung.


Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.
Gegeben  Homburg  v.  d.  Höhe,  den  22.  November  1900.

(#.  S.)  Wilhelm.
Graf  von  Posadowsky.