Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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Dienst-Erledigungen.

1)  Die  Bewerber  um  das  in  der  zweiten  Besoldungsklasse  stehende  Revier  Winzenweiler,
  Forsts  Comburg,  werden  aufgefordert,  binnen  vier  Wochen  bei  der  Finanzkammer
des  Jartkreises  sich  zu  melden.

2)  Die  Bewerber  um  das  erledigte  zweite  Diakonat  zu  Hall  haben  sich  binnen  vier
Wochen  bei  dem  evangelischen  Consistorium  vorschriftmäßig  zu  melden.  Mit  dieser  Stelle
ist  neben  einem  Antheil  an  den  geistlichen  Verrichtungen  zu  Hall  die  Pfarrei  in  dem  eine
Stunde  entfernten  220  Kirchengenossen  zählenden,  mit  Kirche  und  Schule  versehenen  Orte
Tullau  und  die  Stelle  eines  Hausgeistlichen  an  dem  Kreisgefängnisse  zu  Hall  verbunden.
Der  Helfer  hat  für  seine  sämmtliche  Amtsgeschäfte  beständig  einen  Gehülfen  zu  halten  und
sich  mit  demselben  in  die  Geschäfte  nach  der  der  Oberkirchenbehörde  vorbehaltenen  Anordnung
  zu  theilen.  Das  Einkommen  der  Helfersstelle  ist  nach  Abzug  von  39  fl.  Reiseaufwand
zu  803  fl.  in  Preisen  des  Sportelgesetzes  berechnet;  ferner  erhält  derselbe,  so  lange  er  keine
Amtswohnung,  genießt  350  fl.,  wenn  ihm  eine  Amtswohnung  angewiesen  wird,  300  fl.  jährlich
  von  der  Kasse  des  Kreisgefängnisses  und  es  ist  in  diesem  Einkommen  die  Entschädigung
für  die  Kosten  des  Parrgehülfen  inbegriffen.  Anstatt  freier  Wohnung  erhält  der  Helfer
eine  Hausmietbe-Entschädigung  von  140  fl.,  woneben  im  Falle  eines  Umzugs  in  eine  andere
Wohnung  keine  Vergütung  von  Umzugskosten  stattfindet.

3)  Zu  Fortsetzung  des  Eisenbahnbaues  werden  drei  Bahnbau=  und  drei  Hochbau-Inspektoren,
  und  zwar,  für  die  Ostbahn  von  Eßlingen  gegen  Ulm  zwei  Bahnbau-Inspektoren
und  ein  Hochbau-Inspektor,  für  die  Südbahn  von  Friedrichshafen  gegen  Ulm  ein  Bahnbauund
  ein  Hochbau-Juspektor,  und  für  die  Nordbahn  von  Ludwigsburg  nach  Heilbronn  ein
Hochbau-Inspektor  angestellt  werden,  deren  Gehalte  auf  800  fl.  bis  1000  fl.,  neben  Vergütungen
  für  Reiseaufwand  von  400  bis  600  fl.,  für  Miethe  und  Heitzung  des  Amtslokals
von  100  fl.  und  für  Schreibmaterialien  von  25  fl.  festgesetzt  snd.  Die  Bewerber  um  diese
Stellen  werden  aufgefordert,  sich  binnen  vierzehn  Tagen  bei  der  Eisenbahn-Commission  vorschriftmäßig
  zu  melden.  «

4)DieBewerberumciiicbeidemFinanz-MinisteriumcrledigteKanzlei-Assistentenstelle
  werden  aufgefordert,  sich  binnen  drei  Wochen  bei  dem  gedachten  Ministerium  vorschriftmäßig
  zu  melden.

5)  Die  Bewerber  um  die  Buchhaltersstelle  bei  dem  Cameralamte  Neuenbürg  werden
aufgefordert,  binnen  drei  Wochen  bei  dem  vortigen  Cameralverwalter  vorschriftmäßig  sich
zu  melden.