Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtundzwanzigster Jahrgang. 1900. (28)

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II. Hefensatzbereitung. 
Zum Anstellen der Maische wird ein Hefensatz unter Verwendung von Grünmalz und süßer 
Maische besonders hergestellt. 
Zur Hefensatzbereitung werden benutzt: das Vormaischgeräth Nr. 17, die Hefensatzgesäße Nr. 4 
bis 6 und das Mutterhefengefäß Nr. 7. 
Die Bereitung des Hefensatzes beginnt am zweiten Tage vor der Bottichbemaischung; für jeden 
Bottich wird ein Hefensatzgesäß befüllt. 
Am zweiten Tage vor dem Maischtage werden Vormittags für jedes zu befüllende Hefensatzgefäß 
25 Kilogramm Grünmalz, 250 Liter aus dem Vormaischbottich entnommene Maische, 25 Liter Sauer- 
gut, welches aus einem Tags zuvor befüllten Hefensatzgefäß entmommen wird, und 50 Liter heißes Wasser 
im Vormaischgeräthe mit einander vermischt. Das Hefenmaischgut wird sodann in die Hefensatzgefäße 
gefüllt, deren Inhalt an diesem Tage nur durch Anwärmen mit einem Dampfsschlauch auf der erforder- 
lichen Temperatur erhalten wird. 
Am folgenden Tage, dem letzten vor dem Maischtage, wird Vormittags der Inhalt der Hefen- 
satzgefäße durch bewegliche Kühlschlangen abgekühlt, sodann werden ihm 85 Liter Sauergut entnommen 
und 8* Liter Mutterhefe, welche den an diesem Tage zu entleerenden Hefensatzgefäßen entnommen werden, 
zugesetzt. 
Am Maischtage werden dem fertigen Hefensatz 80 Liter Mutterhefe eninommen und 60 Liter 
Sauergut sowie 40 Liter frische Maische aus dem Vormaischbottiche zugesetzt. Nach gründlicher Ver- 
mischung wird der Hefensatz der Maische auf dem Vormaischbottiche zugesetzt, und zwar bei einfachem 
Betriebe Vormittags, bei zweifachem Vor= oder Nachmittags. , 
Soweit es erforderlich ist, wird der Inhalt der Hefensatzgefäße mit kleinen Handmaischhölzern 
durchgerührt, auch werden die Gefäße mit hölzernen Deckeln zugedeckt. 
Bei Eröffnung des Betriebs tritt eine Abänderung nur insofern ein, als die am ersten und 
zweiten Tage des Betriebs zu befüllenden Hefensatzgefäße mit 120 Kilogramm Grünmalz und 180 Liter 
heißem Wasser besetzt und am folgenden Tage durch Preßhefe in Gährung gesetzt werden. 
Bei mit einander abwechselndem ein= und zweifachem Betriebe werden an den Tagen, an denen nur ein 
Hefensatzgesäß in Gährung gesetzt wird, 80 Liter Mutierhefe aus dem zur Verfügung stehenden zweiten 
Hefensatzgefäß in das Mutterhefengefäß Nr. 7 abgefüllt, welches während der Nacht befüllt stehen bleibt 
und am nächsten Morgen zuerst entleert wird. 
III. Probenentnahme. 
Proben werden entnommen: 
1. aus dem Vormaischbottiche nach dem Zusetzen des Hesensatzes zur Feststellung des Zucker- 
gehalls der Maische; 
2. aus den Bottichen am Tage des Abtriebs der Maische zur Untersuchung des Ver- 
gährungsgrades; 
3. aus den Hefensatzgefäßen zur Untersuchung des Säuregehalts u. s. w. 
Die Proben werden mit einem besonderen Schöpfgefäße von 1 Liter Raumgehalt entnommen 
und nach der Untersuchung in die Gefäße zurückgegossen, aus denen sie entnommen sind. 
IV. Betriebsvergünstigungen. 
Es ist gestattet worden: 
1. mit der Maischbereitung in den Monaten Oktober bis einschließlich März um 5 Uhr Vor- 
mittags zu beginnen; 
2. die Maische in den Bottichen anzufrischen, 
zu 1 und 2 durch Verfügung des Hauptamts vom 12. März 1898 Nr. 3906. 
Bebendorf, den 18. März 1898. 
Heinrich Wenzel, 
Brennereibesitzer.
	        
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