Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreißigster Jahrgang. 1902. (30)

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In  diesem  Zuschlag  sind  die  elwaigen  Fuhrkosten  innerhalb  des  Gemeindebezirkes
  des  Prufamts  sowie  die  Beförderungskosten  für  die  Prüfgeräthe  und
Widerstände  für  Belastungen  bis  zu  5  Kllowatt  einbegriffen.

Die  Kosten  des  Stromverbrauchs  bei  Prüfungen  am  Verwendungsorte  fallen
dem  Antragsteller  zur  Last.  Ueber  die  Größe  dieses  Verbrauchs  wird  dem
Lieferanten  und  dem  Abnehmer  des  Stromes  eine  Bescheinigung  ausgestellt.

.  Wenn  größere  Belastungs  widerstände  oder  sonstige  Hülfsapparate  nach  dem  Verwendungsorte
  der  zu  prüfenden  Meßgeräthe  befördert  worden  sind,  werden  außer
dem  genannten  Zuschlage  von  3,00  /¼  noch  die  durch  die  Beförderung  der  letztgenannten
  Gegenstände  entstandenen  Auslagen  in  Rechnung  gesetzt.

Bei  Prüfungen  am  Verwendungsorte  außerhalb  des  Sitzes  des  Prüfamis
  kommt  zu  den  nach  B  1  bis  8  zu  berechnenden  Gebühren  noch  ein  Betrag
für  Reisekosten  und  Tagegelder  der  Beamten  hinzu,  welcher  nach  der  Anzahl  der
auf  derselben  Reise  geprüsten  Meßgeräthe  antheilig  festgestellt  wird.  Die  voraussichtlich
  entstehenden  Kosten  werden  dem  Antragsteller  auf  Anfrage  vorher
angegeben.

10.  Wenn  Einregulirungen  und  kleine  Ausbesserungen  durch  die  Prüsämter  auf  Antrag

der  Betheiligten  vorgenommen  werden,  sind  Gebühren  dafür  nach  Maßgabe  der

·

aufgewandten  Arbeitszeit  zu  berechnen  und  zwar  für  Arbeitsstunde  und  Arbeiter  1,00
11.  Für  Ausfertigung  einer  Liste  der  ermittelten  Abweichungen  von  der  Richtigkei

(§.  16  Abs.  3)  kommen  in  Anrechnung  als  Grundgebühr  ..  .  1,oo

sowiealsZuichlagfurjcdedMeßgekath..  ...  0,25

C.  Für  die  Prüfung  von  Höchststrommessern,  geitzählern  und  anderen  Meßgeräthen,
welche  bei  der  Abgabe  elektrischer  Arbeit  zur  Bestimmung  der  Vergütung  benutzt  werden  und  nicht  in
den  vorstehenden  Bestimmungen  genannt  sind,  kommen  Gebühren  nach  Maßgabe  der  Arbeitszeit  und  der
Anzahl  der  Arbeiter  zum  Satze  von  1=  für  die  Stunde  in  Anrechnung.

S.  20.
Verfahren  bei  Beschädigung  geprüfter  Apparate.
Für  Meßgerälhe,  welche  bei  der  Prüfung  beschädigt  werden,  wird  ein  Ersatz  nicht  geleistet.

Für  das  beschädigte  bezw.  ein  an  seiner  Stelle  eingereichtes  gleiches  Meßgeräth  werden  indeß  Prüfungs-=gebühren
  nicht  erhoben.

Charlotten  burg,  den  28.  Dezember  1901.

Physikalisch  -Technische  Reichsanstalt.
Kohlrausch.

5.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

Zufolge  Beschlusses  des  Bundesraths  vom  4.  Mai  1894  ist  in  der  Stadti  Alkona  aus  einem  im
Süden  der  Stadt  belegenen  Landptreifen  längs  der  Elbe  und  dem  daneben  liegenden  Theile  der  Elbe
ein  Freibezirk  errichtet  und  am  3.  Februar  d.  J.  zollomtlich  eröffnet  worden.  Die  Umgrenzung  des  Freibezirkes
  wird  auf  der  Landsiite  durch  die  dort  befindlichen  Gebäude  und  on  den  sreien  Stiellen  durch  ein
schmiedeeisernes  Giller,  auf  der  Wasserseite  durch  den  Leildamm  und  ein  Gitter  gebildet.