Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Einunddreißigster Jahrgang. 1903. (31)

— 127 — 
Centralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichsamte des Innern. 
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXXlI. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 3. April 1903. V 15. 
Inhalt: 1. Konfulatwesen: Bestellung eines Konsular- Anderung der Ausführungsbestimmungen zu dem Tabak- 
agenten; — Ermächtigungen zur Vornahme von Civil- steuergesetze vom 16. Juli 18709. 1238 
standsaskenn .. ... Seite 127 « Z„ » . 
2. Zoll= und Steuerwesen: Veränderungen in dem Stande 3. Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
oder den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen; — Reichsgebiete.. 13 
  
1. Kon fulatwesen. 
  
Von dem Kaiserlichen Konsul in St. Louis ist der Kaufmann Gottfried Schirmer zum Konsular- 
agenten in Denver (Colorado) bestellt worden. 
  
Dem mit der Vertretung des beurlaubten Kaiserlichen Gesandten in Bogot betrauten Legations- 
sekretär Freiherrn von Grünau ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Ver- 
bindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für die Dauer seiner Geschäftsführung als 
Kaiserlicher Geschäftsträger in Bogotá für das Gebiet der Republik Columbien die Ermächtigung er- 
teilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und unter deutschem Schutze 
lebenden Schweizern vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu be- 
urkunden. · « « « 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Haering in Asuncion ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von 
Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Mordtmann in Smyrna ist auf Grund des §& 1 des Gesetzes vom 4. Mai 
1870 in Verbindung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Er- 
mächtigung erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutz- 
genossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, 
Heiraten und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. 
  
t0
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.