Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Achtunddreißigster Jahrgang. 1910. (38)

— 57 — 
Tabelle IV. 
Bezirke der COhberlandesgerichte. 
Termin: 1. Juli 1912. Die Tabelle hat für den Stand vom 1. Dezember 1910 nachzuweisen: 
1. die einzelnen Landesteile, die zu einem Oberlandesgerichtsbezirke gehören, 
2. für den Gesamtbezirk eines Oberlandesgerichts oder für den zum Staate gehörenden 
Bestandteil eines solchen die ortsanwesende Bevölkerung in folgender Unterscheidung: 
a) männlich b) weiblich c) zusammen 
unter 12 Jahre alt. 
12 bis unter 14 Jahre alt. 
14 bis unter 18 Jahre alt. 
18 Jahre und darüber alt. 
Gesamtbevölkerung 
darunter aktive Militärpersonen 
davon unter 18 Jahre alt 
Die Übersicht ist nur von Staaten aufzustellen, deren Gebiet in mehrere Oberlandesgerichts- 
bezirke zerfällt oder zu verschiedenen Oberlandesgerichtsbezirken gehört. 
Für die territoriale Gliederung dient die Veröffentlichung in den Vierteljahrsheften zur 
Statistik des Deutschen Reichs, Jahrgang 1907 III S. 78 bis 81 als Muster. 
Tabelle V. 
Wahlkreise. 
Termin: 1. Juli 1912. Die Tabelle hat die Bevölkerung der einzelnen Wahlkreise nach dem 
Stande vom 1. Dezember 1910 mit Unterscheidung von Epvangelischen (Protestantischen), Römisch- 
Katholischen und der übrigen nachzuweisen. 
Wo kleinere Verwaltungsbezirke nicht mit ihrem ganzen Gebiete, sondern nur anteilig einem 
Wahlkreis zugehören, sind diese Teile unter Angabe ihrer politisch- rechtlichen Eigenschaft (Stadt, Dorf, 
Landgemeinde, Flecken usw.) namhaft zu machen. Als Muster für die Aufstellung dient die Ver- 
öffentlichung in den Vierteljahrsheften zur Statistik des Deutschen Reichs, Jahrgang 1907 III S. 84 fg. 
Tabelle VI. 
Kleinere Verwaltungsbezirke. 
Termin: 1. Juli 1912. Die Tabelle ist aufzustellen nach preußischen Kreisen, bayerischen 
Bezirksämtern, sächsischen Amtshauptmannschaften, württembergischen Oberämtern und entsprechenden 
Bezirken der anderen Staaten (vgl. Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reichs, Jahrgang 
1907 III S. 54fsg.). 
Die Kreise usw. sind nach ihrer Zugehörigkeit zu den größeren Verwaltungsbezirken geordnet 
aufzuführen; von jedem ist nachzuweisen die ortsanwesende Bevölkerung in folgender Unterscheidung: 
a) männlich, b) weiblich, e) zusammen. 
unter 12 Jahre at. 
12 bis unter 14 Jahre allt. 
14 bis unter 16 Jahre alt. 
16 bis unter 18 Jahre alllt. 
18 Jahre und darüber alt 
Gesamtbevölkerung . 
darunter aktive Militärpersonen 
davon unter 18 Jahre alt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.