Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

                                                                                           — . 101. — 
                                                                                               Zentralblatt 
                                                                                                  für das 
                                                                                           Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen zum Jahrespreise von 8.M. 
XLIV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 28. April 1916 Nr. 18. 
Inhalt: 1. Handels- und Gewerbewesen: Bekannt-     3. Zoll- und Steuerwesen: Änderung im Verzeichnis der 
machung über Mistbeetkartoffen . Seite 101                     zur Zusammensetzung des allgemeinen Vergällungs- 
2. Militärwesen: ......................Berichtigung. 102                    mittels ermächtigten Gewerbeanstalten... 102 
  
  
  
  
      
  
  
  
  
  
   
  
1. Handels- und Gewerbewesen. 
  
Bekanntmachung 
über Mistbeetkartoffeln. Vom 20. April 1916. 
Auf Grund der §§ 1, 2 und 10 der Verordnung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 
28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt: 
                                                                                                  I. 
Die in der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die 
Preisstellung für den Weiterverkauf vom 2. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 140) festgesetzten Höchst- 
preise gelten nicht für solche Kartoffeln, die laut ortspolizeilicher Bescheinigung in Mistbeeten oder 
ähnlichen Vorrichtungen gezogen sind und vor dem 15. Juni 1916 geerntet und verkauft werden. 
                                                                                                   II. 
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 20. April 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Freiherr von Stein.