Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Vierundvierzigster Jahrgang. 1916. (44)

— . 101. — 
Zentralblatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Neichsamt des Innern. 
—. Ê â — — - 
Zu bezielfen durch alle Vostanstalten und Luchhandlungen zum Jahrespreise von 8.. 
Nrr. 18. 
Inhalt: 1. Handels= und Gewerbewesen: Bekannt- 3. Zoll= und Steuerwesen: Anderung im Verzeichnis der 
machung über Mistbeetkartoffeen . Seite 101 zur Zusammensetzung des allgemeinen Vergällungs- 
2. Militärwesen: Berichtigng 102 mittels ermächtigten Gewerbeanstalten 102 
  
XIIV. Jahrgang. 
  
  
Berlin, Freitag, den 28. April 1916. 
  
  
  
  
  
–. S — 
  
1. Handels- und Gewerbewesen. 
  
Bekanntmachung 
über Mistbeetkartoffeln. Vom 20. April 1916. 
Auf Grund der §§ 1, 2 und 10 der Verordnung über die Regelung der Kartoffelpreise vom 
28. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 711) wird folgendes bestimmt: 
J. 
Die in der Bekanntmachung über die Festsetzung der Höchstpreise für Kartoffeln und die 
Preisstellung für den Weiterverkauf vom 2. März 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 140) festgesetzten Höchst- 
preise gelten nicht für solche Kartoffeln, die laut ortspolizeilicher Bescheinigung in Mistbeeten oder 
ehnlichen Vorrichtungen gezogen sind und vor dem 15. Juni 1916 geerntet und verkauft werden. 
1 II. 
Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 
Berlin, den 20. April 1916. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Freiherr von Stein. 
 
	        
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