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Hose
Bewaffnung
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Bemerkungen
Wie zu ba bis S5c.
a) Für Unterbeamte, die während ihrer Militär-
dienstzeit die Berechtigung zum Tragen des
Offizier-Seitengewehrs erworben haben:
Infanterieoffizier-Degen mit Portepee
von Silber und dunkelblauer Seide, der
Riemen mit drei Silberstreifen, die mit
roter Seide durchwirkt sind. Schwarz-
lackiertes Unterschnallkoppel.
b) Für die übrigen Unterbeamten:
im Schlitz des Rockes das Infanterie-
Seitengewehr für Mannschaften, Troddel
von weißer, dunkelblauer und ponceauroter
Seide. Unterschnallkoppel mit Schlaufe.
Diesen Unterbeamten kann jedoch die Be-
rechtigung zum Tragen des Infanterieoffizier-
Degens usw. bei tadelloser Führung und
treuer Pflichterfüllung nach 9jähriger Dienst-
zeit als etatsmäßige Beamte des Reichs-
militärgerichts vom Präsidenten besonders
verliehen werden; auf diese Dienstzeit kann
die im aktiven Soldatenstande zurückgelegte,
6 Jahre übersteigende Dienstzeit bis zur
Höchstzeit von 6 Jahren angerechnet werden.
1. Die Pförtner und der Ma-
schinist sind berechtigt, die für
sie vorgesehene Uniform bei
denselben Gelegenheiten zu
tragen, wie dies für die Be-
amten zu 1 bis 6 vor-
geschrieben ist.
2. Die Pförtner haben im Dienst
jedoch nach wie vor nur die
ihnen gelieferte Dienstbeklei-
dung zu tragen.