Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1890. (81)

143

 

Kapitel

Titel

Ausgabe.

Gegen  die  Etatsvorlage  für  1.  April  1890/91

 

Darunter
künftig
wegfallend
Mark

Zugang  Abgang.

Mark  Mark

 

37.

63.

 

Cr.  9395.)

V#

Si-Noch:

  Vauernde  Ausgaben.

 

B.  I.  Dotationen.
Oeffentliche  Schuld.

Zur  außerordentlichen  Tilgung  von
Staatsschulden  beziehungsweise  zur
Verrechnung  auf  bewilligte  Anleihen.
Nach  Maßgabe  des  F.  4  Absatz  3  Nr.  2
des  Gesetzes  vom  27.  März  1882
(Gesetz  Samml.  S.  215),  betreffend  die
Verwendung  der  Jahresüberschüsse  der
Eisenbahnverwaltung  999.

Summe  Kapitel  37  und  B.l  für  sich.

C.  III.  Finanzministerium.

Allgemeine  Fonde.

Diensteink  8  besserungen  für
nhe  Beamte  nach  Maßgabe  der
Anlagen  1  und  .  .  ..  ..  .  ...

iensteink  g  besserungen  für

Zu
diätarisch  beschäftigte  Bureau-,  Kassenund
  Unterbeamte,  sowie  für  im  Lohnverhältniß
  stehende  Bedienstete

Zu  Stellenzulagen

Vermerk  zu  Titel  6  und  7.
Bewilligungen  aus  diesen  Fonds  sind  nur
für  das  Etatsjahr  1890/91  zulässig.

Summe  Kapitel  63  und  C.  III.

 

18  000  000

 

12  505  000  –

1  325  000
1  170  000

 

15  000  000