Maste 1.
Nr. des Ausfertigungsbuchs. (Ausführungsbestimmungen § 37)
Bescheinigung
über
die Ungültigmachung des Reichsstempels auf ausländischen Wertpapieren.
*
Auf Antrag des Herrn
der Firma
uvuu.
ist auf nachstehenden Papieren (etückzabl. saezeichn nach Gattung, Aussteller. Reihe. Buchliabe usw.)
Gesamtnennwerte 9 von (in ausländischer oder, wenn die Popiere auch auf deutsche Währung
im -....,.................
Gesamtbetrage der erfolgten Einzahlungen
lauten. in ausländischer und deutscher Währung. in Jahlen und Buchstaben)
der ordnungsmäßig vorhanden gewesene Reichsstempel ungültig gemacht worden.
Jeder Inhaber dieser Bescheinigung ist berechtiat. einen gleichen Nennbetrag der vorstehend
bezeichneten Wertpapiere bis zum ten 19 . bei einer der
im 8 37 Abs. 1 der Ausfͤhrungsbestimmungen bezeichneten Steuerstellen steuerfrei abstempeln
zu lassen.
Im Falle des Verlustes oder der Vernichtung dieses Scheines ist eine Kraftloserklärung im
Wege des Aufgebotsverfahrens nicht zulässig.
(unterschrify
(Amtsstempelabdruck) Ausgefertigt:
N. N.
(Dienststellung)
5) Bei nicht vollgezahlten Papieren, bei denen nicht sämtliche Einzahlungen im voraus versteuert sind, ist an
Stelle des Nennwerts der Betrag der geleisteten Einzahlungen einzusetzen.
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