□
1.—
Beschluß vom 11. Juni 1909.
1. Auf Blatt 37 Döhlen in Abt. III einzutragen:
Die Hypothek unter Nr. 7 ist unter Umwandlung
in eine Grundschuld auf den Ergentümer Karl
Theodor Huhn übergegangen und diese Grundschuld
ist in eine Hypothek für ein Darlehen des
Bäckermeisters Max Meier in Potschappel von
9000 M. mit Zinsen zu 4 ½ v. H. vom 10. Juni 1909
ab, rückzahlbar nach halbjähriger Kündigung am
1. Januar und 1. Juli, umgewandelt worden.
Die Zinsen sind vierteljährlich zu entrichten.
Hypothekenbrief ausgeschlossen.7)
2. Eintragungsbekanntmachung an den Eigentümer, an den früheren
Gläubiger Pestel und an den neuen Gläubiger Meier.
3. Kosten berechnen und einheben.
Unterschrift.
7) vgl. S. 51 Anm. 4.