Contents : Staats-Lexikon.

□

1.—

Beschluß  vom  11.  Juni  1909.

1.  Auf  Blatt  37  Döhlen  in  Abt.  III  einzutragen:

Die  Hypothek  unter  Nr.  7  ist  unter  Umwandlung
in  eine  Grundschuld  auf  den  Ergentümer  Karl
Theodor  Huhn  übergegangen  und  diese  Grundschuld
  ist  in  eine  Hypothek  für  ein  Darlehen  des
Bäckermeisters  Max  Meier  in  Potschappel  von
9000  M.  mit  Zinsen  zu  4  ½  v.  H.  vom  10.  Juni  1909
ab,  rückzahlbar  nach  halbjähriger  Kündigung  am
1.  Januar  und  1.  Juli,  umgewandelt  worden.

Die  Zinsen  sind  vierteljährlich  zu  entrichten.

Hypothekenbrief  ausgeschlossen.7)

2.  Eintragungsbekanntmachung  an  den  Eigentümer,  an  den  früheren
Gläubiger  Pestel  und  an  den  neuen  Gläubiger  Meier.

3.  Kosten  berechnen  und  einheben.

Unterschrift.

7)  vgl.  S.  51  Anm.  4.