222 Mitteilung des österreichischen Memorandums nach München.
reitwilligkeit, die Militärfrage den österreichischen Ansichten gemäß am Bunde zu behandeln
und das Maß der an Preußen von den Herzogtümern zu gewährenden Konzessionen
der Verhandlung mit dem Souverän der letzteren, wenn dazu der Großherzog
von Oldenburg berufen wird, vorzubehalten, den aufrichtigen Wunsch einer Verständigung
und einer Beseitigung der Schwierigkeiten und Anstöße, welche unser Verhältnis
zu Österreich in der letzten Zeit getrübt haben, erblicken wird; und ich sehe Ihren Nachrichten
über die Aufnahme, welche meine Bemerkungen gefunden haben, mit lebhaftem
Interesse entgegen.
*130. Erlaß an den Gesandten in München Heinrich VII. Prinzen Reuß.
[Konzept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.]
Vertraulich. Karlsbad, den 5. Juli 1865.
Ew. pp. habe ich unter dem 20. v. M. die österreichische Depesche vom 5. v. M.¹ mitgeteilt,
welche in der Betrachtung der allgemeinen Lage der Schleswig-Holsteinschen Angelegenheit
die Geneigtheit durchblicken ließ, die Verhandlungen über unsere Vorschläge
vom 22. Februar wieder aufzunehmen, sowie meine vom 16. v. M. datierte Erwiderung²
worin ich bemerkte, daß wir unsererseits keine anderen Vorschläge machen könnten, aber
keinen Anstand nehmen würden, angemessene österreichische Gegenvorschläge zu erwägen
und zu diskutieren.
Infolgedessen hat der Kaiserliche Herr Minister dem Freiherrn von Werther vor
der Abreise des letzteren nach Karlsbad ein Schriftstück übergeben, welches in freierer
Form als eine Art Memorandum, und ohne von einer offiziellen Mitteilung begleitet zu
sein, die Gedanken des Wiener Kabinetts über die Stellung des künftigen Staates zu
Preußen entwickelt. Ew. pp. finden dasselbe in der abschriftlichen Anlage ebenso wie
meine in Bezug darauf mit Genehmigung Seiner Majestät des Königs unter dem 3. d. M.
an den inzwischen nach Wien zurückgekehrten Freiherrn von Werther gerichteten Depesche.³
Ich bezweifle, daß das erwähnte Wiener Memorandum in München mitgeteilt
worden sei. Dasselbe ist daher auch nur ebenso wie meine Erwiderung zu Ew. pp. eigener
Kenntnisnahme und Orientierung bestimmt.
Ich wünsche indes, daß Ew. pp. dem Königlich Bayrischen Herrn Minister mündlich
mitteilen, wie wir bereitwillig anerkennten, daß der Bund wegen der in Betracht kommenden
Fragen der Bundeskriegsverfassung ein wesentliches Interesse an der Gestaltung
dieser Verhältnisse und ein Recht habe, darüber gehört zu werden; wie wir daher uns in
Wien bereit erklärt hätten, diese Seite der künftigen Beziehungen am Bunde zu erörtern.
Andere Seiten der letzteren entziehen sich, wie auch dem Freiherrn von der Pfordten nicht
entgehen kann, der Kompetenz des Bundes, indem z. B. Territorialabtretungen mit allen
darauf haftenden Hoheitsrechten zu Gunsten eines Mitgliedes des Bundes der Mitwirkung
des Bundes nicht bedürfen und auch eine Verschmelzung des Verkehrswesens bereits in
1 Vgl. die Vorbemerkung. zu Nr. 120.
2 Siehe Nr. 120.
3 Siehe Nr. 129.