Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten. 1813. (4)

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Gesetz-Sammlung 
für die 
Koniglichen Preußischen Staaten. 
  
  
To. 5. —. 
  
  
  
(No. 156.) Fernerweite Bestimmung über die Verhältnisse der Jägerdetaschements. 
Vom s9ten Februar 1813. 
— 
O### Majestät finden sich bewogen, über die Verhaltnisse der Jäger- 
detaschements noch Folgendes festzusetzen: 
1) Allerhöchsidieselben erwarten von den Cioil= und Militairbehörden, daß 
sie allen jungen Männern, welche dem hohen Berufe, sich der Verthei- 
digung des Vaterlandes zu widmen, folgen wollen, ihren Eintritt in 
diese Detaschements, mit allen ihnen zu Gebote stehenden Hülfsmitteln 
erleichtern werden. 
2) Bestimmen Se. Majesiat, daß alle Militairbefehlshaber anzeigen sollen, 
ob sic, wenn sich junge Männer zu diesem Dienste bei ihnen gemeldet 
haben, Einen oder den Andern aus irgend einem Grunde, und zwar 
aus welchem, zuruckgewiesen haben. 
3) Bestimmen Allerhöchsidieselben, daß, wenn schon eingestellte junge 
Leute den Abschied verlangten, dieses mit den Beweggrunden der Ori- 
ginaleingabe des Individüums Allerhöchstdenenselben gemeldet werden 
solle. 
4) Daß alle Civilbehörden anzeigen sollen, ob von ihren Untergebenen, 
welche in die Kathegorie der aufgebotenen freiwilligen Jäger gehören, 
nicht einige zurückgeblieben sind, die sich nicht zum Eintritt in die De- 
taschements derselben, gemeldet haben. 
5) Die Befehlshaber der Infanterie= und Kavallerieregimenter sollen zu 
den, bei den Jägerdetaschements zu kommandirenden Offizieren und 
Unteroffizieren, solche wählcn, welche sich zu der Bildung der jungen 
Mäinner, aus welchen diese Detaschements bestehen, schicken. — Es soll 
dahin gesehen werden, daß ihnen der Dienst auf keine Art verleidet werde, 
und daß, wenn ungesetzmäßige Handlungen oder Widerspenstigkeiten 
Tahrgang 1813. E Statt 
(Ausgegeben zu Berlin den #ten März 1813.)
	        
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