Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1832. (23)

— 149 — 
Gesetz Sammlung 
fuͤr die 
Königlichen Preußischen Staaten. 
  
—— No. 13. — 
  
(No. 1363.) Allerhöchste Kabinctsorder vom Zusten März 1832., die revidirte Meß- 
Ordnung für die Messen zu Frankfurt an der Oder betreffend. 
D, Ich bei der mit Ihrem Berichte. vom 1ten d. M. Mir vorgelegten 
revidirten Meßordnung für die Messen zu Frankfurt an der Oder nichts zu 
erinnern gefunden habe; so genehmige Ich sämmtliche darin aufgenommene 
Besiümmungen mit der Maaßgabe, daß aus denselben eine Beschrankung Ihrer, 
des Finanzministers, gesetzlichen Befugnisse in Betreff der Steuerkontrolle nicht 
abgeleitet werden solle. Sie haben nunmehr wegen der Ausfertigung, Voll- 
ziehung und Bekanntmachung des zurückerfolgenden Entwurfs weiter zu verfägen. 
Berlin, den Zusten März 1832. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Staagtsminister v. Schuckmann und Maassen. 
  
Revidirte Meßordnung 
für die Messen zu Frankfurt an der Oder. 
  
N.-## des Königs Majestät mittelst Allerhschster Kabinetsorder vom Züsten 
März d. J. die Bestimmungen genehmigt haben, welche beim Meßverkehr zu 
Frankfurt an der Oder in Anwendung kommen sollen, werden dieselben, nach 
Vorschrift der Zollordnung vom 26sten Mai 1818. S. 76., durch gegenwär- 
tige revidirte Meßordnung für die dort unter der Benennung: Reminiscere-, 
Margarethe= und Marrini-Messen bestehenden drei jährlichen Messen bekannt 
gemacht und zugleich die seitherigen Meßordnungen völlig aufgehoben. 
Jabrgang 1832. — (No. 1363.) m 
(Ausgegeben zu Berlin den 30 ten Juni 1832.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.