Contents : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Als  wirksame  Versteifungen  gelten  neben  den  Stirnplatten  und  den  Rohrwänden  vorzugsweise
  folgende  Konstruktionen:

Fig.  1.

  

die  letztere  jedoch  nur  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  Abkröpfung  nicht  weniger  als  etwa
50  mm  beträgt.

Wellrohre  und  gerippte  Rohre  nach  Systemen:




      


1.  Bezeichnet

s  die  Blechdicke  in  mm,
d  den  kleinsten  inneren  Flammrohrdurchmesser  in  mm,
p  den  größten  Betriebsüberdruck  in  atm,

dann  ist  bei  Flammrohren  nach  Figur  6  bis  9

2.  Die  Dicke  der  Flammrohre  nach  dem  Patent  von  Holmes  berechnet  sich  nach  der
Formel:

s = p*d / 1010 +2 ....        3a,

worin  p  und  d  dieselbe  Bedeutung  wie  vorher  haben.

3.  Die  Blechdicke  darf  nicht  geringer  als  7  mm  genommen  werden;  nur  bei  kleinen
Kesseln  sind  allenfalls  dünnere  Bleche  zulässig.