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Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vorzugsweise
folgende Konstruktionen:
Fig. 1.
die letztere jedoch nur unter der Voraussetzung, daß die Abkröpfung nicht weniger als etwa
50 mm beträgt.
Wellrohre und gerippte Rohre nach Systemen:
1. Bezeichnet
s die Blechdicke in mm,
d den kleinsten inneren Flammrohrdurchmesser in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in atm,
dann ist bei Flammrohren nach Figur 6 bis 9
2. Die Dicke der Flammrohre nach dem Patent von Holmes berechnet sich nach der
Formel:
s = p*d / 1010 +2 .... 3a,
worin p und d dieselbe Bedeutung wie vorher haben.
3. Die Blechdicke darf nicht geringer als 7 mm genommen werden; nur bei kleinen
Kesseln sind allenfalls dünnere Bleche zulässig.