Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
N. 11.
Inhalt: Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ueberweisung des ländlichen Fortbildungsschulwesens auf das
Ressort des Ministeriums für Landwirthschaft, Domänecn und Forsten, S. 77. — Geseh), betreffend
die Eingemeindung der Stadt Bockenheim in den Bezirk der Stadt Frankfurt a. M. und die Aufhebung
des Amtsgerichts zu Bockenheim, S. 78.
(Nr. 9723.) Allerhöchster Erlaß vom 24. Januar 1895, betreffend die Ueberweisung des
ländlichen Fortbildungsschulwesens auf das Ressort des Ministeriums für
Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
A# den Bericht des Staatsministeriums vom 21. d. M. genehmige Ich die
Ueberweisung des ländlichen Fortbildungsschulwesens von dem Ressort des
Ministers für Handel und Gewerbe auf das des Ministers für Landwirthschaft,
Domänen und Forsten. .
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz Sammlung bekannt zu machen. Mit
seiner Ausführung sind die Minister für Handel und Gewerbe und für Land-
wirthschaft, Domänen und Forsten beauftragt.
Berlin, den 24. Januar 1895.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. v. Boetticher. Frhr. v. Berlepsch. Miquel. Thielen.
Bosse. Bronsart v. Schellendorff. v. Köller. Frhr. v. Marschall.
Frhr. v. Hammerstein. Schönstedt.
An das Staatsministerium.
Geseh. Samml. 1895. (Kr. 9723—92:21.) 18
Ausgegeben zu Berlin den 1. April 1895.