Laufende Nr.
Gegenstand der Besteuerung.
Steuersatz
vom
Hun-
dert
Mark.
Pf.
Berechnung
der
Stempelabgabe.
—
□
—
34.
35.
36.
37.
39.
einem einheitlichen Ganzen), Bestätigungsurkunden
Erreicht der Gesammtwerth des konsolidirten
Bergwerkseigenthums nicht 10 000 Mark
Kuxe (C. 101 des Allgemeinen Berggesetzes für die
Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 — Gesetz-
Samml. S. 705 —)
Kuxschennn .. . . . . ..
Schriftstücke über Uebertragungen von Kuyxen
der bezeichneten Art. ... ... .. ..........
Schriftstücke über Verpfändungen von Kuxen
wie Sicherstellung von Rechten, . diese.
Legalisation von Urkunden, sofern sie nicht auf
der Urkunde selbst stattfiintdt . . . ...
sonst.........·.................... frei.
Leibrenten= und Rentenverträge, wodurch zu
gewissen Zeiten wiederkehrende Zahlungen von
Geld für eine oder mehrere bestimmte Personen
während der Lebensdauer derselben oder auf be-
stimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt er-
worben werden, mag die Gegenleistung in einer
bestimmten Geldsumme oder in der Hingabe von
Sachen oder in der Uebernahme von Leistungen
oder Verpflichtungen, oder aber in dem Aufgeben
von Rechten bestehen, falls nicht die Tarifstelle
„Versicherungsverträge“ zur Anwendung kommt
Leichenpässe, s. Pässe.
Lieferungsverträge, s. Kaufverträge.
Lustbarkeiten, Genehmigungen der Ortspolizei-
behörden zur Veranstaltung von Musikaufführungen,
Singspielen, Gesangs= und deklamatorischen Vor-
(r. 9776.)
àa%
100
10
50
des Werthes der Gegen-
leistung oder, wenn eine
solche in der Urkunde
nicht enthalten ist, des
Werthes des abgetretenen
Kuxes.
des Kapitalwerthes der
Renten.