Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

 

Laufende  Nr.

Segenstand  der  Gesteuerung.

Steuersatz

vom
Hun-.

dert  I  Mark.

M.

Berechnung
der

Stempelabgabe.

 

—
00

40.
41.

42.

43.

44.
45.

46.

·
—

 

trägen,  theatralischen  Vorstellungen  oder  sonstigen
Lustbarkeiten  aller  Art  und  zwar  sowohl  von
öffentlichen  Gesellschaften  als  von  Privat=  oder
von  geschlossenen  Gesellschaften  dargebotenen
bei  Lustbarkeiten  geringfügiger  Ä#  nt  .  ..  .

Mäkler,  vercidigte,  Urkunden  über  die  Bestätigung
  oder  Anstellung  derselben  .  .  ..

MNieth=  und  Aftermiethverträge,  s.  Pacht=  und
Afterpachtverträge.

Namensänderungen,  Genehmigungen  zur  Aenderung
  des  Familiennamiss  ...

Bei  nachgewiesener  Bedürftigkeit  kann  der
Stempel  a  ...
ermäßigt  werden.

Namensvermehrung  und  Namenswechsel  bei
adeligen  Namen  ein  Viertel  der  Sätze  der  Tarifstelle
  60,  Buchstabe  a.

Erfolgt  die  Namensvermehrung  und  der
Namenswechsel  in  Verbindung  mit  einer  Standeserhöhung,
  so  kommt  außerdem  der  für  letztere  in

der  vorerwähnten  Tarifstelle  verordnete  Stempelbetrag

  zur  Erhebung.

Naturalisationsurkunden,  mit  Ausnahme  derjenigen,
  welche  für  im  Reichsdienst  angestellte
Ausländer  ausgestellt  werden

Bei  nachgewiesener  Bedürftigkeit  des  zu  Naturalisirenden
  kann  der  Stempel  bis  auf  .
ermäßigt  werden.

Nebenausfertigungen  von  Verträgen,  wie  Duplikate,
  s.  diese.

Notariatsurkunden,  welche  die  Stelle  einer  in
diesem  Tarif  versteuerten  Verhandlung  vertreten,
wie  diese;

sonst  und  in  allen  Fällen  mindestens

Notarielle  Zeugnisse,  wie  amtliche  Zeugnisse,

s.  Zeugnisse.

 

S'1