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Gesebsammlung
für das
Königreich Sachsen.
0.
!II.) Verordnung der Landesregierung,
die Requisitionen ausländischer Behdrden in Abgaben-Defraudations-
Sachen betreffend
bom ziusten März 1821.
V. GOTEGnaden, Friedrich August, König von Sachsen 2c. w. 2c
Da Wir fur nöthig finden, daß bei Requisitionen ausländischer Behörden in Abgaben-
Defraudations-Sachen, ehe auf selbige von den requirirten Behörden etwas unkernommen
wird, jedesmal zuvörderst bei Unsrer kandesregierung angefrage werde; als haben in Zu-
kunft sämmrliche Obrigkeiten Unsrer Lande die an sie in solchen Fällen gelangten Regquisi-
tionen, nach deren Eingang, zur Kenneniß Unsrer Landesregierung zu bringen und von der-
selben hierauf sich diesfallsiger Bescheidung zu gewärtigen.
Dresden, am 51sten März 1321.
Freyherr von Werthern.
Christian Lebrecht Noßky, 8
Gesetzsammtung 1821 I 111