Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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Gesebsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
0. 
  
  
!II.) Verordnung der Landesregierung, 
die Requisitionen ausländischer Behdrden in Abgaben-Defraudations- 
Sachen betreffend 
bom ziusten März 1821. 
V. GOTEGnaden, Friedrich August, König von Sachsen 2c. w. 2c 
Da Wir fur nöthig finden, daß bei Requisitionen ausländischer Behörden in Abgaben- 
Defraudations-Sachen, ehe auf selbige von den requirirten Behörden etwas unkernommen 
wird, jedesmal zuvörderst bei Unsrer kandesregierung angefrage werde; als haben in Zu- 
kunft sämmrliche Obrigkeiten Unsrer Lande die an sie in solchen Fällen gelangten Regquisi- 
tionen, nach deren Eingang, zur Kenneniß Unsrer Landesregierung zu bringen und von der- 
selben hierauf sich diesfallsiger Bescheidung zu gewärtigen. 
Dresden, am 51sten März 1321. 
Freyherr von Werthern. 
Christian Lebrecht Noßky, 8 
Gesetzsammtung 1821 I 111