22 IV.
Bekanntmachung.
(Vom 28. Jannar 1908.)
Die amtliche abgekürzte Schreibweise von „Mark" betreffend.
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 21. November v. J. beschlossen, daß als amtliche
abgekürzte Schreibweise von „Mark“ wie bisher das liegende lateinische „4“, jedoch ohne
Hinzufügung eines Punktes zu gelten hat.
Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Karlsruhe, den 28. Januar 1908.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
J. A#
Glockner.
Dr. Stromoyer.
Druck und Verlag von malso & Bogel in NKarlru#e.