Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  171.  1069

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Montag,  den  6.  November  1916.

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Höchstpreise  für  Rindfleisch.  (2)  Bekanntmachung,
  betreffend  Allodifizierung  des  Lehngutes  Thürkow,
A.  Güstrow.

II.  Abteilung.
—  —

(1)  Bekanntmachung  vom  3.  November  1916,  betreffend  Höchstpreise  für
Rindfleisch

achstehende  Bekanntmachung  der  Landesbehörde  für  Volksernährung  zu
Schwerin  vom  2.  November  1916  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis
gebracht.

Schwerin,  den  3.  November  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Hekanntmachung  über  Höchstpreise  für  Rindfleisch.

Nachdem  in  Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  22.  Juni  d.  Is.  —  Rol.
Nr.  94,  Seite  554  —  die  Stallhöchstpreise  für  Rindvieh  durch  die  in  den  Tageszeitungen
veröffentlichte  Bekanntmachung  vom  9.  Oktober  in  allen  Klassen  um  je  Mk.  5,—  für
50  kgx  Lebendgewicht  herabgesetzt  worden  sind,  werden  hiermit  die  unter  dem  7.  Juni

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