Nr. 171. 1069
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Montag, den 6. November 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Rindfleisch. (2) Bekanntmachung,
betreffend Allodifizierung des Lehngutes Thürkow,
A. Güstrow.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 3. November 1916, betreffend Höchstpreise für
Rindfleisch
achstehende Bekanntmachung der Landesbehörde für Volksernährung zu
Schwerin vom 2. November 1916 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis
gebracht.
Schwerin, den 3. November 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
Hekanntmachung über Höchstpreise für Rindfleisch.
Nachdem in Abänderung der Bekanntmachung vom 22. Juni d. Is. — Rol.
Nr. 94, Seite 554 — die Stallhöchstpreise für Rindvieh durch die in den Tageszeitungen
veröffentlichte Bekanntmachung vom 9. Oktober in allen Klassen um je Mk. 5,— für
50 kgx Lebendgewicht herabgesetzt worden sind, werden hiermit die unter dem 7. Juni
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