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-Zlatt
Gesetzund Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
Nr. 5.
München, den 6. Februar 1909.
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Inhalt:
Bekanntmachung vom 25. Januar 1909, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend.
— Ô —
9/Vo.
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend.
Kl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wird bestimmt:
I. Mit dem 1. April 1909 wird an Stelle der Eisenbahn-Verkehrsordnung vom
26. Oktober 1899 (GVBl. S. 1075) die mit Bekanntmachung des Reichskanzlers
vom 23. Dezember 1908 (Reichs-Gesetzblatt 1909 S. 93) veröffentlichte, im Abdrucke
angefügte Eisenbahn-Verkehrsordnung auch auf den bayerischen Eisenbahnen unter den
folgenden Vorbehalten zur Einführung gebracht:
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