Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1865. (31)

285 
  
  
  
— — — 
  
  
Benennung der Gegenftände. 
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
  
Fischttorn 
Fette jeder Art und Degras 
Wallrath von Wall= und Pottfischen 
Wallfischbarten, rohe 
Seehunds= und Seekuh-Felle, roh, frisch oder getrocknet 
Korallen, rohe geschnittene, nicht gefaßt 
Kampher, roher und gereinigter, Kermes, mineralischer .. 
SchwämmejederArt......... 
Thierknochen und -Hufe, Wolfszähne 
Hörner: 
rohe ... 
in geschnittenen Platten von jeder Größe 
EEEIIIIEIEIEEIIEEIIIIIIEIIIEIIIEIEIIIIEEIII * 
Harze jeder Art, auch destillirte... . . . . ... 
Lakritzensaft 
Korkholz: 
rohes und geschabtes jeder Art 
Pfropfen, Platten, Sohlen 
Farbholz, auch gemahlensse .. 
Binsen und Schilfrohre, rohe 
Lohrinde jeder Art, auch gemahlene 
Runkelrüben 
Kartoffeln . .. 
Hopfen 
Sämereien, mit Ausschluß der Oelsämereien 
Oelsämereien und = FrüccchtZtZtZte. 
Gemüse, gesalzene oder in Essig eingemachte 
EEEEEEBIIEIEEIIIEII 
Cichorienwurzeln: 
grüuitne 
getrocknete 
1865. 
  
  
6 Frs. 
Frei 
2 Frs. 
Frei 
Frei 
Frei 
2 Frs. 
50 
Frei 
Frei 
3 Frs. 
Frei 
12 Frs. 
Frei 
10 pCt. des Werthes. 
Frei 
20 Frs. 
Frei 
3 Frs. — Cts. 
— 
V 
9* 
43
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.