Full text : Unser Preußen.

100  Zweiter  Zeitraum.

Großen  Kurfürsten  in  Westafrika  angelegten  Kolonien  um  so  mehr  wertlos,
da  sie,  von  seinem  Vater  nicht  unterstützt,  einen  jährlichen  Zuschuß  erforderten
und  sich  nur  mit  Mühe  den  Anfeindungen  Hollands,  Englands  und  Spaniens
gegenüber  behaupten  konnten.  Friedrich  Wilhelm  verkaufte  sie  deshalb  an
die  Niederländer,  die  sie  allerdings  den  treuen  Negern  erst  mit  Gewalt  ab—
nehmen  mußten.

Die  Rechtspflege  litt  damals  nicht  nur  in  den  Städten  (S.  57),  sondern
auch  in  den  staatlichen  Gerichtshöfen  an  der  Unfähigkeit  der  Richter  und
der  Unlauterkeit  der  Advokaten,  an  einer  Weitschweifigkeit  und  Kostspieligkeit
des  Verfahrens  sowie  an  einer  großen  Verschiedenheit  und  Unsicherheit  der
Gesetze.  Deshalb  beauftragte  Friedrich  Wilhelm  gleich  beim  Antritt  seiner
Regierung  einen  seiner  Geheimräte,  einen  Vorschlag  zur  Besserung  der  Rechts—
pflege  auszuarbeiten.  „Es  ist  mein  Wille,“  schrieb  er,  „daß  die  Justiz  in
allen  meinen  Landen  schnell,  unparteiisch,  mit  reinen  Händen,  gleich  für  arm
und  reich,  hoch  und  niedrig  administriert  werde.“  Als  der  Beamte  seine
Aufgabe  aber  nicht  schnell  genug  löste,  drohte  ihm  der  König  mit  Strafen
und  schrieb:  „Ich  muß  leider  so  streng  sprechen,  weil  die  schlimme  Justiz  gen
Himmel  schreit  und,  wenn  ich  es  nicht  remediere,  ich  selbst  die  Verantwortung
auf  mich  lade.“  Bald  nachher  erschienen  auch  einige  Erlasse  zur  „Ordnung
und  Besserung  des  Justizwesens“.  Der  Gang  der  Prozesse  ward  beschleunigt,
der  Gebrauch  der  Folter  eingeschränkt,  die  Hexenprozesse  wurden  verboten;
aus  dem  Richter=  und  Advokatenstande  wurden  die  unwürdigen  Glieder  entfernt,
  die  Gerichtssporteln  ermäßigt.  Aber  die  Hoffnung,  ein  preußisches  Landrecht
  zu  schaffen,  sollte  dem  Könige  nicht  erfüllt  werden.  Als  er  (1737)
den  berühmten  Rechtsgelehrten  Samuel  v.  Cocceji  an  die  Spitze  der  Justizverwaltung
  stellte,  beauftragte  er  ihn,  auch  dafür  zu  sorgen,  daß  ein  beständiges
  und  ewiges  Landrecht  verfertigt,  das  römische  Recht  aber  abgeschafft
werde.  Die  Arbeit  wurde  zwar  aufgenommen,  doch  erst  unter  dem  folgenden
Könige  beendet.

Friedrich  Wilhelm  wollte,  daß  jedem  möglichst  schnell,  am  liebsten  gleich
auf  der  Stelle  sein  Recht  geschehe;  deshalb  griff  er  auch  häufig  in  den
Gang  der  Prozesse  ein  und  entschied  nach  seiner  Uberzeugung.  Auch  verlangte
  er,  daß  alle  Urteile  über  Vergehen  und  Verbrechen,  die  Leib  und
Leben,  Ehre  und  Gut  angingen,  ihm  zur  Bestätigung  vorgelegt  würden.  Er
milderte  diese  Urteile  nie,  verschärfte  sie  meistens.  Totschläger  begnadigte
er  niemals.  Hausdiebe,  welche  über  150  Mark  gestohlen  und  durch  Einbruch
oder  Einsteigen  einen  Diebstahl  verübt  hatten,  wurden  vor  der  Thür  des
Bestohlenen  aufgehängt.  Dabei  richtete  der  König  aber  ohne  Ansehen  der
Personen  und  ließ  z.  B.  einen  adligen  Nat,  der  bei  der  Unterbringung  der
Salzburger  Geld  unterschlagen  hatte,  aufhängen.  Die  Rechtsanwälte  mochte
er  nicht  leiden,  weil  die  nach  seiner  Meinung  das  Unrecht  in  Recht  verdrehten.
In  Minden  wohnte  er  einst  einer  Gerichtssitzung  bei.  Als  der  Rechtsanwalt
der  ersten  Partei  geendet  hatte,  rief  der  König:  „Der  Kerl  hat  recht!“  Darauf
redete  der  Rechtsanwalt  der  Gegenpartei  so  geschickt,  daß  der  König  mit  den
Worten:  „Der  Kerl  hat  auch  recht!“  aufsprang  und  ärgerlich  den  Saal
verließ.