Full text: Deutsches Kolonialblatt. VIII. Jahrgang, 1897. (8)

den Füßen, und die Strömung war so stark, daß 
wir uns nicht mehr halten konnten, sondern schwim- 
mend das jenseitige Ufer erreichten. Wie die Träger 
sahen, daß wir schwimmen mußten, wurden sie, wie 
sie sagten, nizabulwa ni oga (ich bin von Furcht 
überkommen). Wir schwammen dann wieder zurück, 
sprachen ihnen etwas Muth zu und stellten sie dicht 
in einen Haufen zusammen, wobei sie sich gegen- 
seitig die Hand reichten. Dann ging es tapfer ins 
asser, Einige schwammen, die Anderen wurden mit 
hinübergerissen, und wir erreichten Alle glücklich das 
jenseitige User. Einige Lasten schwammen nun noch 
im Wasser; aber auch diese trieben an das Ufer. 
So waren wir Alle unversehrt durch diese nicht 
ungefährliche Strömung gekommen. Wir mußten 
nun im Wasser weiter waten und nach 20 Minuten 
erreichten wir den eigentlichen Luengerafluß. Dieser 
war ziemlich leicht zu passiren, weil die Brücke noch 
vorhanden war. Aber auch über diese ging das 
Wasser noch ½ m hinweg. Dann marschirten wir 
noch zwei Stunden im Wasser; stellenweise reichte 
es uns bis über die Kniee, aber auch sehr oft bis 
an den Hals. 
Da mir der Missionar einen besseren und näheren 
Weg empfohlen hatte, so schlugen wir den ein und 
ließen die Karawanenstraße über Luasi rechts liegen. 
Aber wir mußten bald erkennen, daß wir uns 
gründlich versehen hatten; denn der Weg führte 
sünfmal über den Mkulumusifluß. Das erste Mal 
konnten wir ihn noch mit geringer Mühe durch- 
waten; die anderen drei Uebergänge konnten wir 
nur dadurch ermöglichen, daß wir aus langen Seilen 
eine Art Leiter verfertigten. Es schwamm dann 
Einer hinüber und band die Lianen an irgend einen 
Baum fest. Es wurden dann zuerst die Lasten 
hinübergezogen, dann klekterte Einer nach dem An- 
deren an dem Seil hinüber. Da hierbei der halbe 
Körper im Wasser hing und man nur mit den 
Händen sich an dem Sell fortbewegen konnte, so 
mußte man alle Kraft anwenden, um nicht von den 
starken Fluthen mitgerissen zu werden. 
Auf diese Weise kamen wir überall glücklich 
hinüber. Nur vor dem letzten Uebergang fanden 
wir keinen Ausweg. Wir suchten wohl über eine 
Stunde eine Uebergangstelle, aber vergebens, überall 
war der Fluß weit über seine Ufer getreten, und das 
Wasser stürzte mit solcher Gewalt vorwärts, daß an 
ein Durchschwimmen nicht zu denken war. Da aber 
die Sonne schon am Untergehen war und wir den 
ganzen Tag nur im Wasser marschirt hatten, so 
sehnten wir uns h Ruhe und einem schönen 
Feuer, wo wir unsere Kleider etwas trocknen konnten. 
Ein Dorf war aber weit und breit nicht zu ent- 
decken. So beschlossen wir denn, in der Nähe 
des Flusses unser Zelt aufzuschlagen, um da zu 
übernachten. Da kam ein Trüger mit der freudigen 
Botschasft, daß er einen Pfad gefunden habe, der 
unbedingt zu einem Dorfe führe. Wir machten uns 
nun Alle auf den Weg und kamen auch wurklich 
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nach einer halben Stunde in ein kleines Dorf von 
fünf Hütlen. 
Am anderen Morgen gab uns der Dorfälteste 
einen Mann mit, der uns eine bequeme Uebergangs- 
stelle zeigte. Es war ein dicker Baumstamm, der 
quer über dem Fluß lag, über den das Wasser nur 
1 m hoch hinwegging. 
Dann bekamen wir einen besseren Weg, wir 
trafen in dem ganzen Handéigeblet nur noch einige 
kleinere Flüsse mit höchstens 1½ m tiesem Wasser. 
Um 2 Uhr trafen wir in Muhesa, dem Endpunkt 
der Eisenbahn, ein. Wir hofften nun, von da an 
mit der Eisenbahn nach Tanga fahren zu können; 
aber da erfuhren wir zu unserem Bedauern, daß die 
Strecke von den starken Regengüssen durchbrochen 
sei. Wir marschirten deshalb weiter bis Ngunbeni. 
Am Montag, den 16., brachen wir friih morgens 
von Agunbeni auf; denn wir hofften, an demselben 
Tage Tanga zu erreichen. 
  
Aus fremden Rolonien. 
Anwerbung von Arbeitern zum Eisenbahnbau. 
Um die Anwerbung von eingeborenen Arbeitern 
der Inseln Sansibar und Pemba für den Bau der 
Mombassa-Eisenbahn zu erleichtern bezw. zu regeln, 
hat der First Minister of the Zanzibar Govern- 
ment unter dem 1. Februar d. Is. eine Verfügung 
erlassen, laut welcher die Verdingung von farbigen 
Arbeitern an europäische Unternehmer vor dem 
Governmment Registration Oflice verlautbart 
werden muß. Ueber die Verhandlung ist folgende 
Urkunde aufzunehmen: 
Hiermit wird bezeugt, daß (Name des Unter- 
nehmers) den unten näher bezeichneten Arbeiter ge- 
mäß den Bestimmungen der „Labour Regulations 
1896“ in Arbeit genommen hat. Besagter Arbelter 
erhält monatlich so und so viel Rupien Lohn, von 
welchem Betrage er so und so viel Rupien als Vor- 
schuß erhalten hat. 
Beschreibung des Arbeiters: 
Name, Stamm und Rasse, Alter, Größe, besondere 
Kennzeichen. 
Datum, Unterschrift des Unternehmers und des 
egistrars. 
(Vergleiche zu dieser Labour Regulation die 
in der vorigen Nummer dieses Blattes veröffentlichte 
Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs für Deutsch- 
Ostafrika, betreffend die Abschließung von Arbeits- 
verträgen mit Farbigen.) 
  
Die Mineralpvoduktion in Britisch-Indien 1894. 
Der Bericht über die Mineralproduktion Indiens 
für das Jahr 1894 zeigt mit großer Deutlichkeit, 
welchen Aufschwung die Bergwerksindustrie in Indien
	        
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