den Füßen, und die Strömung war so stark, daß
wir uns nicht mehr halten konnten, sondern schwim-
mend das jenseitige Ufer erreichten. Wie die Träger
sahen, daß wir schwimmen mußten, wurden sie, wie
sie sagten, nizabulwa ni oga (ich bin von Furcht
überkommen). Wir schwammen dann wieder zurück,
sprachen ihnen etwas Muth zu und stellten sie dicht
in einen Haufen zusammen, wobei sie sich gegen-
seitig die Hand reichten. Dann ging es tapfer ins
asser, Einige schwammen, die Anderen wurden mit
hinübergerissen, und wir erreichten Alle glücklich das
jenseitige User. Einige Lasten schwammen nun noch
im Wasser; aber auch diese trieben an das Ufer.
So waren wir Alle unversehrt durch diese nicht
ungefährliche Strömung gekommen. Wir mußten
nun im Wasser weiter waten und nach 20 Minuten
erreichten wir den eigentlichen Luengerafluß. Dieser
war ziemlich leicht zu passiren, weil die Brücke noch
vorhanden war. Aber auch über diese ging das
Wasser noch ½ m hinweg. Dann marschirten wir
noch zwei Stunden im Wasser; stellenweise reichte
es uns bis über die Kniee, aber auch sehr oft bis
an den Hals.
Da mir der Missionar einen besseren und näheren
Weg empfohlen hatte, so schlugen wir den ein und
ließen die Karawanenstraße über Luasi rechts liegen.
Aber wir mußten bald erkennen, daß wir uns
gründlich versehen hatten; denn der Weg führte
sünfmal über den Mkulumusifluß. Das erste Mal
konnten wir ihn noch mit geringer Mühe durch-
waten; die anderen drei Uebergänge konnten wir
nur dadurch ermöglichen, daß wir aus langen Seilen
eine Art Leiter verfertigten. Es schwamm dann
Einer hinüber und band die Lianen an irgend einen
Baum fest. Es wurden dann zuerst die Lasten
hinübergezogen, dann klekterte Einer nach dem An-
deren an dem Seil hinüber. Da hierbei der halbe
Körper im Wasser hing und man nur mit den
Händen sich an dem Sell fortbewegen konnte, so
mußte man alle Kraft anwenden, um nicht von den
starken Fluthen mitgerissen zu werden.
Auf diese Weise kamen wir überall glücklich
hinüber. Nur vor dem letzten Uebergang fanden
wir keinen Ausweg. Wir suchten wohl über eine
Stunde eine Uebergangstelle, aber vergebens, überall
war der Fluß weit über seine Ufer getreten, und das
Wasser stürzte mit solcher Gewalt vorwärts, daß an
ein Durchschwimmen nicht zu denken war. Da aber
die Sonne schon am Untergehen war und wir den
ganzen Tag nur im Wasser marschirt hatten, so
sehnten wir uns h Ruhe und einem schönen
Feuer, wo wir unsere Kleider etwas trocknen konnten.
Ein Dorf war aber weit und breit nicht zu ent-
decken. So beschlossen wir denn, in der Nähe
des Flusses unser Zelt aufzuschlagen, um da zu
übernachten. Da kam ein Trüger mit der freudigen
Botschasft, daß er einen Pfad gefunden habe, der
unbedingt zu einem Dorfe führe. Wir machten uns
nun Alle auf den Weg und kamen auch wurklich
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nach einer halben Stunde in ein kleines Dorf von
fünf Hütlen.
Am anderen Morgen gab uns der Dorfälteste
einen Mann mit, der uns eine bequeme Uebergangs-
stelle zeigte. Es war ein dicker Baumstamm, der
quer über dem Fluß lag, über den das Wasser nur
1 m hoch hinwegging.
Dann bekamen wir einen besseren Weg, wir
trafen in dem ganzen Handéigeblet nur noch einige
kleinere Flüsse mit höchstens 1½ m tiesem Wasser.
Um 2 Uhr trafen wir in Muhesa, dem Endpunkt
der Eisenbahn, ein. Wir hofften nun, von da an
mit der Eisenbahn nach Tanga fahren zu können;
aber da erfuhren wir zu unserem Bedauern, daß die
Strecke von den starken Regengüssen durchbrochen
sei. Wir marschirten deshalb weiter bis Ngunbeni.
Am Montag, den 16., brachen wir friih morgens
von Agunbeni auf; denn wir hofften, an demselben
Tage Tanga zu erreichen.
Aus fremden Rolonien.
Anwerbung von Arbeitern zum Eisenbahnbau.
Um die Anwerbung von eingeborenen Arbeitern
der Inseln Sansibar und Pemba für den Bau der
Mombassa-Eisenbahn zu erleichtern bezw. zu regeln,
hat der First Minister of the Zanzibar Govern-
ment unter dem 1. Februar d. Is. eine Verfügung
erlassen, laut welcher die Verdingung von farbigen
Arbeitern an europäische Unternehmer vor dem
Governmment Registration Oflice verlautbart
werden muß. Ueber die Verhandlung ist folgende
Urkunde aufzunehmen:
Hiermit wird bezeugt, daß (Name des Unter-
nehmers) den unten näher bezeichneten Arbeiter ge-
mäß den Bestimmungen der „Labour Regulations
1896“ in Arbeit genommen hat. Besagter Arbelter
erhält monatlich so und so viel Rupien Lohn, von
welchem Betrage er so und so viel Rupien als Vor-
schuß erhalten hat.
Beschreibung des Arbeiters:
Name, Stamm und Rasse, Alter, Größe, besondere
Kennzeichen.
Datum, Unterschrift des Unternehmers und des
egistrars.
(Vergleiche zu dieser Labour Regulation die
in der vorigen Nummer dieses Blattes veröffentlichte
Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs für Deutsch-
Ostafrika, betreffend die Abschließung von Arbeits-
verträgen mit Farbigen.)
Die Mineralpvoduktion in Britisch-Indien 1894.
Der Bericht über die Mineralproduktion Indiens
für das Jahr 1894 zeigt mit großer Deutlichkeit,
welchen Aufschwung die Bergwerksindustrie in Indien