Full text : Deutsches Kolonialblatt. XVIII. Jahrgang, 1907. (18)

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für  Wagen  und  Karren  zu  behandeln  und  demgemäß
  bei  der  Einfuhr  nach  Neuseeland  zgollfrei.
(The  Board  of  Trade  Journal  Nr.  514,  S.  22.)

Solltarifentscheidungen  in  Heuseeland.

Durch  eine  Verordnung  der  Zollverwaltung
(Commissioners  Order  Nr.  819)  vom  4.  September
  1906  sind  folgende  Tarifentscheidungen
erlassen:

Stiefelverlängerung  für  verkürzte

  oder  verunstaltete  Beine,

alschirurgische  Vorrichtungen  frei
Bändselangen  aus  Messing,  als

Messingwaren,  nicht  anderweit

  genan
Bleche  oder  Plateen  aus  Messing

oder  Kupfer,  auf  einer  oder
auf  beiden  Seiten  poliert,
als  Artikel  und  Stoffe,  die
nur  zur  Herstellung  von

Waren  innerhalb  der  Kolonie

geeignet  sind  und  lediglich

dazu  verwendet  werden  frei
Camera  obscura,  als  Artikel,
nicht  anderweit  genannt  frei

Figuren,  Büsten  oder  Gruppen
aus  Porzellan  oder  Parian,
als  Parianwaren.

Gestreiftes  Rockfutter  für  Schneider,
  weniger  als  zur  Hälfte
Seide  enthaltend,  als  Webewaren,
  nicht  aus  Baumwolle
oder  Seide

Filzkissen  zum  Glänzendmachen
von  Schuhzeng,  als  Artikel,
nicht  anderweit  genant  frei

Bedruckte  Etiketten  aus  Leinwand,
  als  fertige  Schreibund
  Papierwaren  .v.  Werte  25  v.  H.

Muster  von  eisernen  Rollen,
als  Metallwaren,  nicht  anderweit
  genannt

Schiffszwieback,  als  Zwieback

Armelfutter  aus  Satin,  karriert,
39  Zoll  und  darüber,  als
Gegenstände  und  Stoffe,  die
nur  zur  Herstellung  von
Waren  in  der  Kolonie  geeignet
  sind  und  lediglich  dazu
verwendet  werden  frei

Baumwollener  Flanell  Gwans
down),  gebleicht  oder  ungebleicht,
  als  Schuhfutter  frei

Weichen  und  Schienenkreuzungen
  für  Straßenbahnen,  als
Schienen  frei

Wetterräder,  als  Blasebälge  frei

v.  Werte  20  v.  H.

v.  Werte  20  v.  H.
Pfund  2  Pre.

v.  Werte  20  v.  H.

v.  Werte  20  v.  H.

 

Durch  eine  Verordnung  der  Zollverwaltung
(Commissioner's  Order  Nr.  820)  vom  3.  Oktober
  1906  sind  folgende  Tarifentscheidungen  entlassen:


Blut-Albumin  und  Ei-Albumin,

als  Lebensmittel,  nicht  anderweit

  genannt  #  v.  Werte  20  v.  H.
Silberne  Hutnadeln,  an  denen

Verzierungen  aus  Grünstein

angebracht  sind,  als  Juwelierwaren

  v.  Werte  20  v.  H.
Antomatische  Büsten,  zur  Schaustellung

  in  Schaufenstern,  als

Galanteriewaren  v.  Werte  20  v.  H.
Flaschenspülmaschinen  für  Milchwirtschaften,

  als  Maschinen

für  Meiereizwecke  auf  Anmeldung

  durch  den  Unternehmer

  frei
Spiralfedern  für  Türen  oder

Gittertore,  als  Kleineisenwarenn
  v.  Werte  20  v.  H.
Glasierte  irdene  Ziegel  für

Wandbekleidung,  als  Töpfer-.
  v.  Werte  20  v.  H.
Biegsames  Röhrenmaterial  aus
Metall,  als  Metallwaren,
nicht  anderweit  genannt  v.  Werte  20  v.  H.
Mit  Ausrüstung  versehene
Kautschukröhren,  als  Metallwaren,
  nicht  anderweit  genannt
  .  ...vWe1te«)0vV
(The  Board  of  Ir  ade  Journal  Nr.  519,  S.  266.)

Oarktlage  für  Birma-Reis.

Die  alte  Reisernte  in  Birma  war  bereits
Ende  Oktober  erschöpft,  nachdem  Assam  und
Bengalen  den  größten  Teil  der  Resternte  zu  sehr
hohen  Preisen  ausgekauft  hatten.  Infolge  der
hohen  Preise  war  der  Export  im  Jahre  1906
größer,  als  er  von  der  Regierung  geschätzt  worden
ist,  nämlich  2247000  Tonnen  gegen  die
Schätzung  von  2  125  000  Tonnen.

Die  neue  Reisernte  gestaltet  sich  sehr  günstig.
Die  Anbaufläche  ist  um  3,8  v.  H.  größer  als  im
Vorjahre.  Das  für  den  Export  von  allen  Häfen
Birmas  verfügbare  Quantum  wird  von  der  Regierung
  auf  2  374  000  Tonnen  geschätzt,  mithin
etwa  125.000  Tonnen  mehr  als  das  im  Jahre  1906
exportierte  Quantum.  Man  hält  jedoch  diese
Schätzung  im  allgemeinen  für  zu  niedrig.

Der  Markt  eröffnete  in  Anbetracht  der
schlechten  Reisernten  in  Japan,  Südchina,  Saigon
und  Indien  und  der  überall  in  Europa  und  im
Osten  stark  reduzierten  Lager  wesentlich  höher
als  im  Vorjahre.