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Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch andere
Arten auch als Überträger fungieren, aber es ist
nicht gelungen, die Krankheit in anderer Weise
als durch Zecken von Tier zu Tier zu übertragen,
3. B. durch direktes Überimpfen des Blutes vom
kranken Tier. Der Infektionsstoff geht auch nicht
durch die Eier der Zecken über, d. h. die Larven
aus den Eiern eines infizierten Weibchens können
kein Rind krank machen, bevor sie nicht an einem
kranken Tier gesaugt haben. Erst dann erlangen
sie die Eigenschaft, daß das nächste Entwicklungs-
stadium die Krankheit aus Rinder zu übertragen
vermag.
Die Maßregeln müssen daher in erster Linie
gegen die Einführung von infizierten Rindern
gerichtet sein; außerdem sind nach Möglichkeit die
Zecken zu vernichten oder wenigstens an Zahl zu
vermindern. Das wichtigste Gebiet für die Be-
kämpfung ist die Natal= und Transvaalgrenze.
Nach Transvaal wurde die Seuche 1902 aus
Rhodesia eingeschleppt und sie hat sich über die
Distrikte von Pretoria, Rustenburg und Zeerust
verbreitet. Der der Grenze von Betschuanaland
nächste Ausbruch ereignete sich in Linokana im
Marico-Distrikt. Es wurde eine Verordnung er-
lassen für den Verkehr mit Rindvieh und Landes-
produkten aus Transvaal und Betschuanaland-
Protektorate nach Kapkolonie, welche bestimmt:
Die Einführung von Rindvieh aus Transvaal
wird verboten, desgleichen die Einführung von
Grasheu und Schilf. Die Einführung von
Häuten, Fellen, Hörnern, Wolle und Mohair ist
nur unter folgenden Bedingungen gestattet: Ge-
trocknete Häute, Felle usw. müssen eine Bescheini-
gung haben, daß sie sorgfältig zugerichtet sind,
bei frischen muß eine Bescheinigung vorgelegt
werden, daß sie vor kurzem sorgfältig desinfiziert
worden sind. Die Bescheinigungen müssen vom
Chefvererinär oder dessen Vertreter unterschrieben
und von dem obersten Grenzpolizeibeamten der
betreffenden Übergangsstelle gegengezeichnet sein.
Wolle und Mohair müssen gut in Ballen verpackt
und auf der Eisenbahn direkt für einen Ver-
schiffungsort oder auf dem Landwege für irgend
eine Bahnstation zwischen Mafeking und Forteen
Streams bestimmt sein. Die Ballen dürfen auf
dem Wege zum Hasenplatz nirgends geöffnet
werden. Aus Betschuanaland darf Vieh nur zum
Zwecke sofortiger Abschlachtung eingeführt werden.
Für Schlachtvieh müssen ebenfalls Gesundheits-
atteste beigebracht werden.
Dann fordert der Kommissionsbericht die Er-
neuerung und Ergänzung von Drahtzäunen an
der Transvaalgrenze, wo sie noch von der Rinder-
pestinvasion her beständen. Ferner soll die Poli-
zeimannschaft zur Bewachung der Grenze und
zur strikten Durchführung der erlassenen Vor-
schriften verstärkt werden.
In Natal ist die Krankheit (März 1904)
zuerst erschienen in Zululand und hat sich von
da schnell über den größeren Teil der Kolonie
verbreitet. "
Auch an der Natal-Kapkoloniegrenze ist ein
Drahtzaun von der Rinderpest her vorhanden,
der vervollständigt wird, und man zieht einen
Parallelzaun, der eine Neutralzone von 50 Yards
schafft.
Die Grenzwache besteht hier aus 108 C. M. R.
und 136 eingeborenen Polizisten, letztere immer
zwischen den Weißen verteilt.
Der Verkehr mit Vieh und Produkten ist
gänzlich verboten. Mit Ausnahme von Gefrier-
fleisch aus UÜberseeländern darf nichts über die
Grenze. Jeglicher Grenzverkehr ist auf bestimmte
Ülbergangsstellen beschränkt. Durch die Driften
werden die Fahrzeuge bei Der Grenzüberschreitung
mit Maultieren befördert. Das Eingeborenen-
vieh an der Grenze soll mit Merkbrand versehen
und scharf bewacht werden. Belehrungen der
Farmer über das Wesen der Krankheit und die
Vorbeugungsmaßregeln sollen durch die Regierung
stattfinden und die Polizeiorgane sollen ermächtigt
werden, alles Vieh, welches die Grenze über-
schreitet, zu töten.
Die größte Gefahr besteht in den Einge-
borenenbezirken an der Küste. Im Falle eines
Ausbruches hier können nur energische Maßregeln
die Seuche tilgen. Diese sind: Einzäunen und
Bewachen des infizierten Distriktes zur Verhinde-
rung jeden Verkehrs mit Rindvieh, Tötung des
kranken und der Ansteckung verdächtigen Viehes,
Vernichtung der Zecken auf getöteten und ge-
fallenen Rindern.
Zur Verminderung der Zecken wird die An-
lage von Badeeinrichtungen für das Bieh
empfohlen. Für alle Krankheits= und Todesfälle
unter dem Rindvieh in gefährdeten Bezirken soll
die Anzeigepflicht eingeführt werden, was die
Anstellung eines ausreichenden Veterinärpersonaks
voraussetzt.
Wirksame Heilmittel oder Verfahren zur Ver-
leihung von Seuchenfestigkeit gibt es nicht.
* Kuhbebung des Inter-Colonlal Counclli und Neu-
regelung der Verwaltung der Central Soutb African
Rallways.
Mit dem 2. Juli 1908 hat der Inter-Colonial
Council zu bestehen aufgehört. Demselben war
die Unterhaltung der Polizeitruppe und die Ver-
zinsung der 35 Millionen-Anleihe des Trans-
vaal und der Oranjefluß-Kolonie übertragen,