Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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kommissar oder dem Assistenten des Sekretärs für 
Eingeborenen-Angelegenheiten (labour officer) 
jegliche Unruhen oder Reibereien mit seinen 
Leuten, das unberechtigte Verlassen der Arbeit 
und den Ausbruch von Krankheiten oder Todes- 
fällen unter seinen Leuten melden. 
7. Der Arbeitgeber soll einen angemessenen 
Vorrat von geeigneten Arznei= und Verband- 
mitteln auf jeder Arbeitsstatt halten. 
8. Im Falle ein Arbeiter ernstlich erkrankt, 
soll der Arbeitgeber für seinen Transport per 
Eisenbahn oder auf dem schnellsten Wege nach 
dem nächsten Hospital Sorge tragen. 
9. Im Falle das Wasser auf einer Arbeits- 
statt verunreinigt oder gesundheitsschädlich wird, 
soll der Arbeitgeber dafür sorgen, daß es gekocht 
wird, bevor es den Leuten zum Trinken ge- 
geben wird. 
10. Der Arbeitgeber soll bei dem Rekrutie- 
rungsbeamten die notwendige Summe hinter- 
legen, um jenen Beamten instandzusetzen, 
einen genügenden Vorrat von Nahrung für den 
Unterhalt der Leute auf dem Wege nach und 
von ihrer Heimat und zum Arbeitsplatz zu kaufen. 
Die Entwicklung Cevlons 1904/07.“) 
Einnahmen und Ausgaben. 
Die Gesamteinnahmen von Ceylon sind von 
29423 308 Rp. im Jahre 19032 auf 35 030 660 Rp. 
im Jahre 1906 gestiegen. Das bedeutet eine 
Steigerung von 19 v. H. Al derselben sind alle 
Einnahmeposten beteiligt. Besonders auffallend 
sind die Steigerungen bei den Kapiteln Zölle 
(1906 782000 Rp. mehr als 1903), Hafen- 
abgaben, welche um 50 v. H. gestiegen sind und 
letzt über 2 Millionen Rp. einbringen. Lizenzen 
usw. welche von 6 300 000 Rp. auf 7 600 000 Rp. 
gestiegen sind. Die Einnahmen aus den Eisen- 
bahnen betragen jetzt über 10 Millionen Rp.e 
gegen 8300000 Rp. im Jahre 1903. Am 
gewaltigsten ist die Steigerung bei den Einnahmen 
aus Landverkauf, welche von 735000 Rp. im 
Jahre 1903 auf 2600000 Rp. im Jahre 1906 
gestiegen sind. Besonders die unerreichte Nach- 
age nach Land zum Zweck des Kautschukanbaues 
dat diese Steigerung hervorgerufen. Innerhalb 
er letzten drei Jahre beliefen sich die Einnahinen 
aus dem Landverkauf auf 4400000 Rp. eine 
Summe, welche den Gesamterträgnissen der vor- 
derhegangenen acht Jahre gleichkommt. Auch 
3 Ausgaben sind gestiegen. Sie betrugen 1904 
Millionen Rp. und 1906 32600000 Rp. 
W o Ansg aus „Progress of the Colony of Ceylon“ 
os Cerion 4 Reriew, by. Sir H. A. Blake. Governor 
Colombo 100r. 
  
11. Der Arbeitgeber soll bei dem Rekrutie- 
rungsbeamten die Löhne der Arbeiter hinterlegen, 
oder er soll eine geeignete Sicherheit oder 
Garantie geben, durch welche es ermöglicht wird, 
daß die Löhne, welche den Arbeitern zustehen, 
ihnen monatlich ausgezahlt werden. 
12. Der Arbeitgeber von Leuten, welche an 
oder nahe der Uganda-Eisenbahn arbeiten, soll 
die notwendigen Schritte tun, um Leute, deren 
Beschäftigungszeit abgelaufen ist, von der nächsten 
Station seines Arbeitsplatzes zur Abfahrtstation 
nach ihrer Heimat zu schaffen. 
13. Die Höhe der Löhne, welche in den ver- 
schiedenen Bezirken gezahlt werden, wird von 
Zeit zu Zeit in der Official Gazetter durch 
den Sekretär für Eingeb Angelegenheit 
veröffentlicht werden. 
14. Die Gebühren für die Bescheinigung von 
Dienstverträgen sollen diejenigen sein, welche in 
der Proklamation unter Abteilung Nr. 6 der 
Verordnung, betreffend Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer 1906, festgesetzt sind. 
Nairobi, den 18. November 1907. 
J. Hayes Sadler, Gouverneur. 
# 9 
Für Eisenbahnzwecke wurden im Jahre 1906 
5100000 Rp. ausgegeben, gegen 4500000 Rp. 
im Jahre 1903. Gestiegen sind die Ausgaben 
für das Vermessungswesen, die Medizinal-Abtei- 
lung und besonders für die öffentlichen Arbeiten, 
bei denen die Zunahme über 1 Million Rp. 
(4200000 Rp. 1906 gegen 3200000 Rp. im 
Jahre 1903) beträgt. 
Die öffentliche Schuld ist von rund 5 Millionen & 
auf 4300000 K gefallen. Sie ist also jetzt we- 
niger wie doppelt so groß als die jährliche Ein- 
nahme, und selbst nach Aufnahme einer neuen 
Anleihe von 1 Million K, die im Jahre 1905 
beschlossen wurde, wird sie nicht größer sein als 
2½ mal so groß als die Einnahmen. 
Mit Ausnahme von 473313 K, die zu Be- 
wässerungszwecken und für die Wasserwerke von 
Colombo ausgenommen wurden, ist die gesamte 
öffentliche Schuld für den Bau von Eisenbahnen 
und Verbesserung des Hafens von Colombo 
kontrahiert worden. 
Am 31. Dezember 1906 betrugen die Kapital- 
kosten für die Eisenbahnen rund 5468000 K, 
welche sich mit annähernd 6 v. H. verzinsen. 
Die Kapitalkosten für den Hafen beliefen sich auf 
2400 000 L, welche nach Zahlung der Zinsen 
und Amortisation einen Reingewinn von 8800 S. 
brachten. 
Politische Reform. 
In den letzten drei Jahren ist in der Kolonie 
eine umfassende Reform des Polizei= und
	        
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