Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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die Stabsärzte: 
Dr. Merdas, als Bataillonsarzt I. Bataillons 5. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments 
Nr. 168, 
Dr. Busch, als Bataillonsarzt III. Bataillons Füsilier-Regiments von Gersdorff (Kurhesfischen) 
Nr. 80 un 
Dr. Schulz (Albert), als Bataillonsarzt III. Bataillons 2. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments 
Nr. 137. « 
Ferner am 29. Februar d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Goetz, Oberleutnant und 
Schwink, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste und 
Leonhardi, Oberleutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste. 
Urlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Deutschland bewilligt: 
Schmidtborn, Hauptmann, im Anschluß an den ihm gewährten neunmonatigen Heimatsurlaub 
vom 28. Februar d. Is. ab ein zweimonatiger Nachurlaub und 
Klausa, Leutnant, vom 18. Februar d. Is. ab ein weiterer viermonatiger Nachurlaub. 
Dr. Werner, Stabsarzt und 
Schroedter, Oberarzt, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
v. Puttkamer, Hauptmann und Kompagniechef, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der 
Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. Januar 1908. 
Schmidt, Oberveterinär, am 29. Februar d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 8. Februar 1908. 
Neumann und Nuhn, Feldlazarettrendanten, am 29. Februar d. Is. behufs Wiederanstellung als 
Lazarettinspektoren im Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (ersterer beim 
Garnisonlazarett Hannover, letzterer beim Garnisonlazarett Rastatt), aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
Suchantke, Oberveterinär, am 29. Februar d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. Februar 1908. 
Dr. Saßerath, Oberarzt, im Anschluß an den bis zum 31. Mai d. Is. reichenden viermonatigen 
Heimatsurlaub ein Nachurlaub von einem Monat bewilligt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 18. Februar 1908. 4 
Mueller, Generalmajor und Kommandeur der Schutztruppe mit der gesetzlichen Pension und der 
Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform sowie unter Verleihung des Roten Adler- 
Ordens 2. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zur Disposition gestellt. 
Puder, Major im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, kommandiert zur Ver- 
tretung des beurlaubten Kommandeurs der Schutztruppe, zum Kommandeur der Schutz- 
truppe ernannt. 
v. Oertzen und v. Michaelis, Leutnants, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 
2 Jahre genehmigt.
	        
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