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6 Nummer 35 Krliegsamt.
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Amfliche mittellungen und Hachrichten
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Oberbaumaterial aller Ark einschl. der und
Sithgnalanlagen.
Werkzenge.
Arbeitsgeräte, wie Karren, Hacken, Spaten, Bauwinden
und Flaschenzge für Handbetrieb usw.
Als Fabrikationseinrichtungen und Betriebsanlagen
sind dagegen solgende, in der Regel als Massenguß hergestellten
Gruppen anzusehen:
Druckrohre,
Abflußrohre,
Gußfittinge.
Kanalisationsauß.
Sanitätsguß, einschliehlich Badema##en.
Zentralheizungsgust
Belegplatten,
NRoststäbe,
Kotillon.
Formkästen,
(Glühtopfe, Glühkapseln, Glühkässen,
*1 Goegossene Schmelztiegel.
(Vgl. hierzu RZiffer 14.)
Zu 6. Antränc. Um die Prüfung der Dringlichkeit
au erleichtern und zu beschleunigen, wird dringend
empfohlen, den Anträgen, soweit nicht staalliche Werke als
Emolsänger in Betracht konnnen, eine Stellungnahme der
für den Empfänger der Fabrikationseinrichtung zuständigen
Kriegsamtstelle beizufügen.
Zu 9. Beschaffung des Materials. Eidesstattliche Erklärungen,
die Nummer und Datum des Bezugscheines enthalten,
haben auch die Lieserer ihren Unterlieserern auszustellen.
Die Lieferer hahen auf der von ihrem Auftragdgebor
erhaltenen eidesstattlichon Erklürung oder einem angefügten
Blatt zu buchen, wann und wo, sowie welche
Mongen bestellt morden find. Für die Bestellungen des
Rohmaterials seitens der Unterlieferer sind nene eideßstattliche
Erklärungen auszustellen, die Nummer und Datum des
Bezunscheines enthalten, wie auf der vom Auftraggeber
ausgestellten eidesattsichen Erktlärung angegeben. 6
Zu 10. Uebergangsbestimmungen. In Bayern, Würt-Limbert
und Sachsen verschieben sich die Termine um einige
Tage.
11. Kleine Mengen. Für den Kleinbedarf sind Erleichterungen
geschaffun.
Die Kriegsamtstellen sind ermächtigt, mit Stembel und
Unterschrift des Beauftragten des Kriegsministeriums versehene
Bezugscheine auf kleine Mengen der beschlagnahmten
Materialien für Fabrikationsejurichtungen und Betriebsanlagen
auszustellen. Die Höchstmonge heträgt 1000
Kilogramm für einen Hersteller im Monat. Darüber hinausgehende
Bedarfsmenfsen sind auf dem allgemein vorgeschriobenaun
Woge zu beantragen.
12. Serien-Herstellung. Für Fabrikationseinrichtungen
und Betriebsanlagen, die entsprechend ihrer Eigenart im
Serienbau hergestellt werden, kann die Ausstellung eines
Mezugscheines für dat gesamte zur Herstellung einer Serie
erforderliche Material beantragt werden.
Auf dem Antrag sind für die bereits verkauften
Maschinen die Empfänger mit den übrigen geforderten Anngaben
nachzuweisen und zu belegen. Zweckmäßig ist die
Beifügung ausreichender Unterlagen über den bisherigen
Gang der Fertigung und den voraussichklichen Bedarf.
13. Metallersatz. Anträge auf Freiqabe von Erzeitgnissen
aus Eisen und Stahl für die fabrikationsmäbßige Herstellung
von Ersatzgegenständen für mobilisierte Motalle bei
Fabrikationseinrichtungen und Betriehsanlagen sind auf
den Vordrucken der „Metall-Beratungs- und Verteillungsstelle
für den Maschinenbau“ an die Metallersatzstelle bei
dor Motall-Mohilmachungsstelle des Kriegsministeorinms,
Berlin SW##Withelmstr. 113, unter Beifügung der übrigen
von dieser Stelle verlangcten Unterlagen einzureichen. Diese
Behörde veranlaßt Ausstellung eines Bezugscheines durch
den Beanftragten des Kriegsministeriums bei der Metall-Beratungs-
und Vorteilungsstelle für den Maschinenbau.
Moeichen
14 Graugust, Tempergust, Stahlguß. Die Verwendung
im Sinne von § 7. Abl. 1 der Bekanntmachung
E. 50/8. 17. K.N.A. begfunt in dem Zeitpunkt, wo die
flüssige Schmelzung in Formen gegossen wird. Ohne Einwilligung
des Beauftragten des Kriegsministeriums bei der
Metall-Veratungsstelle dürsen daber keine Gegenstände abgegossen
werden, die als Fabrikationseinrichtungen und Betriebsanlagen
anzutehen sind.
Frülr Massengußwaren, wie die unter 2. genannien, sind
die Gießereien Herslteller sertiger Gebrauchöstücke im
Sinne von §5# 7, Abs. 4 der Bekanntmachung und baben
ihrerseits zur Herstellung solcher Gußwaren die Verwendungserlaubnis
des Beanftragten dos Kriegsministerinums
nachzusuchen, die durch Ansstellung eines Bezugscheines erteilt
wird. Lioferung und Bezug, sowie Verwendung der
fertigen Stücke sind nicht bezugscheinpflichtig. Anträge
auf Erteilung der Verwendungserlanbnis für Granguß,
Tempergußg, Stahlguß sind auf den Vordrucken „Nur für
Giehereien“ bei dem Beaustragten des Krlegsministerinms
in Essen einzureichen.
Die Verwendungkerlaubnis für Stücknuß, d. b. von
solchen Gußtoilen, die erst nach weiterer Bearbeitung oder
durch Vereinigung mit anderen Werkstossen und Konstruk.
tionselementen gebrauchssertig werden, ist narh dem allgemeinen
Antragsverfahren nach & 7, Abs. 4 der Bekanntmachung
nachzuiuchen, d. h. der Antrag ist seitens des Herstellers
des fertigen Gehrauchsstückes bei der Metall-Berakungs-
und Vorteilungsstelle für den Maschinenbau,
Charsottenhurg 2, Hardenbergstr. 3, zu stellen.
15. Die Vernehungéerlaubnit ist auch erkorderlich,
menn die neuen Stücke aus Gußbruch oder gebrauchtem
Walzmaterfal heinestellt werden sollen,
16. Feinbleche für Fabrikationseinrichtungen und Betriobsanlanen
find ebenfams bei der Metkall-Beratungs- und
Verleilungestolle zu beantragen. Der Beanftragte des
Kriegsministeriums kaun hierfür Dringkichkeitsscheine
ausstollen, dse einen Anspruch auf Lieferung geben.
17. Leglerte Stähle werden von der Bekannimachung
E. 50/8. 17. K.N.A. nicht betroffen, auch wenn sie zu
Fabrikationsbeinrichtungen und Betriobsanlageon gebraucht
werden.
1!18. Die Ergänzumng der Werkslager erfolgt auf Grund
der ausgestellten Bezugscheine für Sersen, Lezw. Einzelsertiaung,
Für Werwendungszwecke, welche nicht unter die
Bezugscheinpflicht fallen, ist eine Ergänzung in der bisherigen
Weise mönglich. «
EB.VisfkandsmkfdnnmDiewrkmndmwtIFDfiHHstfind
nur auf besonderes Erfordern anzumelden. Ein Lagerbuch
braucht nicht gefithrt zu werden. Dies gilt, soweit nicht
durch § 5 der Bekanntmachung Lagerbuchführung und Bestandsmoldung
für Stab., Form- und Moniereiion vorgeschrieben
ist.
20. Die Diensträume des Beauftragten beftuden sich
Neue Grolmanstraße 5, II1 (Hardenbergstraße 8 ist nur
postalische Adresse). Dr.-Ing. Koenemann.
„ Geltungsbereich der Bekanntmachung Nr. E. 50/8. 17.
KIN A. für Stähle.
Nr. Mc. 357/11. 17. KRH.
Die Beschlannahme und Bestandserhebung von Stab--,
Form- um Monijereisen, Stab= und Formstahl, Blechen
und Röhren aus Eisen und Stahl. Grauguß, Teinperguß,
Stuhlaguß durch Bekamntmachung Nr. E. 50/8. 17 KNM.
vom 10. Okloher 1917 hat die Frage anftauchen lassen, wir
weit von dieser Bekanntmachung auch Stähle betroffen
werden, die bereits einer früheren Beschlagnahme unterliegen,
und welches Vorhällnis zwischen der angezogenen
Bekonntmachung und den bestehenden älteren Bestimmungen
über Beschlagnahme usw. von Stählen besteht. -
EswirddnljcrEinmukhingemicfemTDHTZSILHJEH für!
welche bereits eine Verfügungsbeschränkung bestand, weil