Volltext : Kriegsamtliche Mitteilungen und Nachrichten. Nr. 29-39 (3)

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6  Nummer  35  Krliegsamt.

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Amfliche  mittellungen  und  Hachrichten

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Oberbaumaterial  aller  Ark  einschl.  der  und
Sithgnalanlagen.
Werkzenge.
Arbeitsgeräte,  wie  Karren,  Hacken,  Spaten,  Bauwinden
und  Flaschenzge  für  Handbetrieb  usw.

Als  Fabrikationseinrichtungen  und  Betriebsanlagen
sind  dagegen  solgende,  in  der  Regel  als  Massenguß  hergestellten
  Gruppen  anzusehen:

Druckrohre,
Abflußrohre,
Gußfittinge.
Kanalisationsauß.
Sanitätsguß,  einschliehlich  Badema##en.
Zentralheizungsgust
Belegplatten,
NRoststäbe,
Kotillon.
Formkästen,
(Glühtopfe,  Glühkapseln,  Glühkässen,
*1  Goegossene  Schmelztiegel.
(Vgl.  hierzu  RZiffer  14.)

Zu  6.  Antränc.  Um  die  Prüfung  der  Dringlichkeit
au  erleichtern  und  zu  beschleunigen,  wird  dringend
empfohlen,  den  Anträgen,  soweit  nicht  staalliche  Werke  als
Emolsänger  in  Betracht  konnnen,  eine  Stellungnahme  der
für  den  Empfänger  der  Fabrikationseinrichtung  zuständigen
Kriegsamtstelle  beizufügen.

Zu  9.  Beschaffung  des  Materials.  Eidesstattliche  Erklärungen,
  die  Nummer  und  Datum  des  Bezugscheines  enthalten,
  haben  auch  die  Lieserer  ihren  Unterlieserern  auszustellen.
  Die  Lieferer  hahen  auf  der  von  ihrem  Auftragdgebor
  erhaltenen  eidesstattlichon  Erklürung  oder  einem  angefügten
  Blatt  zu  buchen,  wann  und  wo,  sowie  welche
Mongen  bestellt  morden  find.  Für  die  Bestellungen  des
Rohmaterials  seitens  der  Unterlieferer  sind  nene  eideßstattliche
  Erklärungen  auszustellen,  die  Nummer  und  Datum  des
Bezunscheines  enthalten,  wie  auf  der  vom  Auftraggeber
ausgestellten  eidesattsichen  Erktlärung  angegeben.  6
Zu  10.  Uebergangsbestimmungen.  In  Bayern,  Würt-Limbert
  und  Sachsen  verschieben  sich  die  Termine  um  einige
Tage.
11.  Kleine  Mengen.  Für  den  Kleinbedarf  sind  Erleichterungen
  geschaffun.

Die  Kriegsamtstellen  sind  ermächtigt,  mit  Stembel  und
Unterschrift  des  Beauftragten  des  Kriegsministeriums  versehene
  Bezugscheine  auf  kleine  Mengen  der  beschlagnahmten
  Materialien  für  Fabrikationsejurichtungen  und  Betriebsanlagen
  auszustellen.  Die  Höchstmonge  heträgt  1000
Kilogramm  für  einen  Hersteller  im  Monat.  Darüber  hinausgehende
  Bedarfsmenfsen  sind  auf  dem  allgemein  vorgeschriobenaun
  Woge  zu  beantragen.

12.  Serien-Herstellung.  Für  Fabrikationseinrichtungen
und  Betriebsanlagen,  die  entsprechend  ihrer  Eigenart  im
Serienbau  hergestellt  werden,  kann  die  Ausstellung  eines
Mezugscheines  für  dat  gesamte  zur  Herstellung  einer  Serie
erforderliche  Material  beantragt  werden.

Auf  dem  Antrag  sind  für  die  bereits  verkauften
Maschinen  die  Empfänger  mit  den  übrigen  geforderten  Anngaben
  nachzuweisen  und  zu  belegen.  Zweckmäßig  ist  die
Beifügung  ausreichender  Unterlagen  über  den  bisherigen
Gang  der  Fertigung  und  den  voraussichklichen  Bedarf.

13.  Metallersatz.  Anträge  auf  Freiqabe  von  Erzeitgnissen
  aus  Eisen  und  Stahl  für  die  fabrikationsmäbßige  Herstellung
  von  Ersatzgegenständen  für  mobilisierte  Motalle  bei
Fabrikationseinrichtungen  und  Betriehsanlagen  sind  auf
den  Vordrucken  der  „Metall-Beratungs-  und  Verteillungsstelle
  für  den  Maschinenbau“  an  die  Metallersatzstelle  bei
dor  Motall-Mohilmachungsstelle  des  Kriegsministeorinms,
Berlin  SW##Withelmstr.  113,  unter  Beifügung  der  übrigen
von  dieser  Stelle  verlangcten  Unterlagen  einzureichen.  Diese
Behörde  veranlaßt  Ausstellung  eines  Bezugscheines  durch
den  Beanftragten  des  Kriegsministeriums  bei  der  Metall-Beratungs-
  und  Vorteilungsstelle  für  den  Maschinenbau.

Moeichen

14  Graugust,  Tempergust,  Stahlguß.  Die  Verwendung
  im  Sinne  von  §  7.  Abl.  1  der  Bekanntmachung
E.  50/8.  17.  K.N.A.  begfunt  in  dem  Zeitpunkt,  wo  die
flüssige  Schmelzung  in  Formen  gegossen  wird.  Ohne  Einwilligung
  des  Beauftragten  des  Kriegsministeriums  bei  der
Metall-Veratungsstelle  dürsen  daber  keine  Gegenstände  abgegossen
  werden,  die  als  Fabrikationseinrichtungen  und  Betriebsanlagen
  anzutehen  sind.

Frülr  Massengußwaren,  wie  die  unter  2.  genannien,  sind
die  Gießereien  Herslteller  sertiger  Gebrauchöstücke  im
Sinne  von  §5#  7,  Abs.  4  der  Bekanntmachung  und  baben
ihrerseits  zur  Herstellung  solcher  Gußwaren  die  Verwendungserlaubnis
  des  Beanftragten  dos  Kriegsministerinums
nachzusuchen,  die  durch  Ansstellung  eines  Bezugscheines  erteilt
  wird.  Lioferung  und  Bezug,  sowie  Verwendung  der
fertigen  Stücke  sind  nicht  bezugscheinpflichtig.  Anträge
auf  Erteilung  der  Verwendungserlanbnis  für  Granguß,
Tempergußg,  Stahlguß  sind  auf  den  Vordrucken  „Nur  für
Giehereien“  bei  dem  Beaustragten  des  Krlegsministerinms
in  Essen  einzureichen.

Die  Verwendungkerlaubnis  für  Stücknuß,  d.  b.  von
solchen  Gußtoilen,  die  erst  nach  weiterer  Bearbeitung  oder
durch  Vereinigung  mit  anderen  Werkstossen  und  Konstruk.
tionselementen  gebrauchssertig  werden,  ist  narh  dem  allgemeinen
  Antragsverfahren  nach  &  7,  Abs.  4  der  Bekanntmachung
  nachzuiuchen,  d.  h.  der  Antrag  ist  seitens  des  Herstellers
  des  fertigen  Gehrauchsstückes  bei  der  Metall-Berakungs-
  und  Vorteilungsstelle  für  den  Maschinenbau,
Charsottenhurg  2,  Hardenbergstr.  3,  zu  stellen.

15.  Die  Vernehungéerlaubnit  ist  auch  erkorderlich,
menn  die  neuen  Stücke  aus  Gußbruch  oder  gebrauchtem
Walzmaterfal  heinestellt  werden  sollen,

16.  Feinbleche  für  Fabrikationseinrichtungen  und  Betriobsanlanen
  find  ebenfams  bei  der  Metkall-Beratungs-  und
Verleilungestolle  zu  beantragen.  Der  Beanftragte  des
Kriegsministeriums  kaun  hierfür  Dringkichkeitsscheine
ausstollen,  dse  einen  Anspruch  auf  Lieferung  geben.

17.  Leglerte  Stähle  werden  von  der  Bekannimachung
E.  50/8.  17.  K.N.A.  nicht  betroffen,  auch  wenn  sie  zu
Fabrikationsbeinrichtungen  und  Betriobsanlageon  gebraucht
werden.

1!18.  Die  Ergänzumng  der  Werkslager  erfolgt  auf  Grund
der  ausgestellten  Bezugscheine  für  Sersen,  Lezw.  Einzelsertiaung,
  Für  Werwendungszwecke,  welche  nicht  unter  die
Bezugscheinpflicht  fallen,  ist  eine  Ergänzung  in  der  bisherigen
  Weise  mönglich.  «

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nur  auf  besonderes  Erfordern  anzumelden.  Ein  Lagerbuch
  braucht  nicht  gefithrt  zu  werden.  Dies  gilt,  soweit  nicht
durch  §  5  der  Bekanntmachung  Lagerbuchführung  und  Bestandsmoldung
  für  Stab.,  Form-  und  Moniereiion  vorgeschrieben
  ist.

20.  Die  Diensträume  des  Beauftragten  beftuden  sich
Neue  Grolmanstraße  5,  II1  (Hardenbergstraße  8  ist  nur
postalische  Adresse).  Dr.-Ing.  Koenemann.

„  Geltungsbereich  der  Bekanntmachung  Nr.  E.  50/8.  17.
KIN  A.  für  Stähle.
Nr.  Mc.  357/11.  17.  KRH.
Die  Beschlannahme  und  Bestandserhebung  von  Stab--,
Form-  um  Monijereisen,  Stab=  und  Formstahl,  Blechen
und  Röhren  aus  Eisen  und  Stahl.  Grauguß,  Teinperguß,
Stuhlaguß  durch  Bekamntmachung  Nr.  E.  50/8.  17  KNM.
vom  10.  Okloher  1917  hat  die  Frage  anftauchen  lassen,  wir
weit  von  dieser  Bekanntmachung  auch  Stähle  betroffen
werden,  die  bereits  einer  früheren  Beschlagnahme  unterliegen,
  und  welches  Vorhällnis  zwischen  der  angezogenen
Bekonntmachung  und  den  bestehenden  älteren  Bestimmungen
  über  Beschlagnahme  usw.  von  Stählen  besteht.  -
EswirddnljcrEinmukhingemicfemTDHTZSILHJEH  für!
welche  bereits  eine  Verfügungsbeschränkung  bestand,  weil