Dispensir-Anstelt, — Lazareth-Kommission. 517
nisse der Korps-General- Arzt; derselbe ordnet auch an, wie lange in
denjenigen Garnison-Orten, wo mehrere Ober-Militär-Aerzte stehen, das
jedesmalige Kommando derselben als Mitglied der Kommission des Garnison-Lazareths,
worin sie alterniren, dauern soll (gewöhnlich 1 Jahr).
Das persönliche Verhältniss der Mitglieder der Lazareth- Kommissionen
richtet sich lediglich nach den bestehenden Dienst-Reglements und Vorschriften,
indem die Mitgliedschaft bei den Lazareth-Kommissionen (mit
Ausnahme des ökonomischen Mitgliedes) ein Kommando ist, welches die
betheiligten Individuen des dienstlichen und Subordinations-Verhältnisses
zu den Truppentheilen und überhaupt zu den vorgeordneten Instanzen,
nicht enthebt.
- Die Verwaltung ist kollegialisch, aber je nach den verschiedenen
Berufszweigen der Mitglieder getheilt, sodass das ärztliche Mitglied ausschliesslich
den auf den Krankendienst im Allgemeinen bezüglichen und
den medicinisch-polizeilichen und diätetischen Theil der Verwaltung leitet ').
(Reglement für die Friedens-Lazarethe.) $. 68. Zu den Pflichten des Arztes, als
Mitglied der Lazareth-Kommission gehört zunächst der sein Ressort, also die Sanitlitspolisei
betreffende Antheil an dem Gange der Verwaltung. Derselbe hat daher auch die,
in Bezug hieranf von den übrigen oberen Militärärzten des Orts etwa zu machenden
Anträge und Vorschläge bei der Lazareth- Kommission Bebufs der Kenntnissnahme und
event. weiteren Veranlassung zur Sprache zu brin
Sodann ist Alles, was zur baldigen Wiederherstellong der Kranken dienen
kann, seiner Leitung und Oberaufsicht anvertraut und wird von seinen Kenntnissen
und Erfahrungen erwartet, dass er sich aller, in dieser Rücksicht ihm in reichem Masse
su Gebot stehenden Mittel mit Umsicht bedienen und dabei stets bedenken werde, dass
wenn es seine erste und heiligste Pflicht ist, für das Wohl und die baldige Wiederherstellung
der ihm anvertrauten Kranken zu sorgen, er dennoch als Staatsdiener auch die
Verpflichtung habe, die Erreichung jenes wichtigen Zweckes auf die, der Staatskasse
am wenigsten kostapielige Art, zu bewirken. Specielle Vorschriften lassen sich hierüber
nicht ertheilen, weil Vieles von der Lokalität abhängig ro überdies aber ein jeder
obere Militärarst wissen muss, wie er hierbei zu verfahren
8. 70. 8o muss denn auch der dem Lazareth vorstehende wen mit Strenge darüber
wachen, dass überall die grösste Reinlichkeit herrsche, indem gerade Reinlichkeit des
Gebändes und der Umgebung desselben, sowie der Zimmer und der Kranken selbst,
ferner eine gute reine Luft Eigenschaften sind, welche keinem Lazareth fehlen dürfen
und ohne die es nicht möglich sein würde, den Zweck desselben, nämlich die Wiederherstellang
der Kranken, ru erreichen.
. Eine gute, nahrhafte und der jedesmaligen Krankheitsform angemessene
Dist int ebenfalls eine der hauptsächlichsten Bedingungen zur baldigen Wiederberstellung
der Kranken. Die reichlichste Verabreichung guter Speisen und Getränke wird jedoch
dem Kranken nur zum Nachtheile gereichen, wenn sie seinem Zustande nicht angemessen
ist, daher muse der betreffende Arzt dahin mitwirken, dass jeder Kranke das
hörige Mass von Speisen und Geträiuken zur rechten Zeit bekomme, dass darin
eine schickliche Auswahl getroffen und Alles gut zubereitet werde. Bei dem Ankaufe
der Nahrungsmittel, wohin selbstredend auch dje Getränke zu zählen sind, muss er
insbesondere auf vorzügliche Güte derselben sehen. Der Ankauf von Nahrungsmitteln
geringerer Qualität ist möglichst zu vermeiden, weil bei deren Verwendung der Kranke
nicht den erforderlichen Nahrungsstoff erhalten und derselbe dadurch in der Genesung
zu seinem und zum Nachtheil der Lazareth-Kasse aufgehalten werden würde- Am allern
aber dürfen in einem Lasarethe schlechte oder verdorbene Nahrungsmittel
verbraucht werden.
Auch auf die gute Conservation der vorräthigen Nahrungsmittel hat der Arzt sein
Augenmerk zn richten; derselbe hat daher nicht allein die für den laufenden Bedarf
on Lebensmittel zu prüfen, (dass er bei jedesmaliger Einlieferung der Lebensut
zur Oekonomie zugegen sei, ist nicht erforderlich) und sich von der guten Zubereitung
derselben zu überzeugen, sondern auch von Zeit zu Zeit von der Beschaffenheit
der diesfälligen Vorräthe Kenntniss zu nehmen. (8o wie dem ärztlichen, steht
such dem militärischen Mitgliede der Lazareth-Kommission, da beide solidarisch für
1) 88. 47, 40, 50 des Reglemeats für die Friedens-Lazarethe.