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II. Auf der bisherigen Station Lolodorf wird mit dem 1. Mai eine Impfstation eingerichtet.
III. Die Militärstation Joko wird mit dem 1. Juni 1908 in Zivilverwaltung übernommen und
dem Bezirksamt Jaunde unterstellt.
IV. Der Dume-Bezirk wird in der Weise neu abgegrenzt, daß die früheren Grenzen des Bezirks-
amtes Jaunde und der Station Joko wiederhergestellt werden. Dem Dume--Bezirk bleiben
demnach nur unterstellt die Bajas mit Ausnahme der Landschaft Deng-Deng, welche der
Station Joko zufällt, sowie die eigentlichen Makas, soweit sie nicht Nanga Eboko unter-
standen haben.
Die genauen Grenzen nach Maßgabe dieser Bestimmung werden demnächst bekannt gegeben.
Buea, den 4. März 1908.
Der Gouverneur.
Seitz.
Durch Beschluß des Bundesrats vom 20. Februar d. Is. — § 149 der Protokolle — sind
die etatsmäßigen Beamten des Reichs-Kolonialamts unter diejenigen Beamten ausgenommen, an
welche gemäß § 5 des Reichsbeamtengesetzes die Gehaltszahlung vierteljährlich stattfinden soll.
Dersonalien.
Kaiserliche Schutztruppen.
Schutztruppe für Südwestafrika.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen)
vom 6. März 1908.
Brühlmeyer, Oberveterinär, am 31. Mai d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen)
vom 25. März 1908.
Dr. Schulze, Oberapotheker, am 31. Mai d. Is. behufs Übertritts zu den Oberapothekern der Re-
serve aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen)
vom 27. März 1908.
König, Militär-Bausekretär, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich
Preußischen Heeresverwaltung (Bauamt Rastatt) aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen)
vom 28. März 1908.
Laubis, Oberveterinär, am 28. März d. Is. behufs Wiederanstellung bei der Königlich Württem-
bergischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden.
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schuttruppen)
vom 31. März 1908.
Annighöfer, Kaserneninspektor, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Garnisonverwaltung Mülhausen i. E.) aus
der Schutztruppe ausgeschieden.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw.
der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht-
preußischen Orden zu erteilen, und zwar: