Full text : Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

XVIII

Chronologische  Uebersicht  des  Jahrganges  1858.

 

Datum
bes

Gesetzes  2c.

Ausgegeben
zu
Berlin.

In  h  a  l  t.

Nr.
des
Stücks.

Nr.
des  Gesetzes.


Seite.

 

1858.
9.  Oktbr.

1.  Novbr.

 

1858.
8.  Novbr.

17.  —
10.  Dezbr.

30.  —

17.  Novbr.

 

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  des
Expropriationsrechts  und  des  Rechts  zur  vorübergehenden
  Benutzung  fremder  Grundstücke
für  die  von  der  Saline  Artern  nach  dem  fiskalischen
  Braunkohlen-Bergwerke  bei  Voigtstedt
  anzulegende  Eisenbahn.

Allerhöchster  Erlaß,  betressend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  der  Chaussee  von  Artern  im
Kreise  Sangerhausen  bis  zur  Schwarzburg-Rudolstädtischen
  Landesgrenze  in  der  Richtung  auf
Frankenhausen.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der
fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  der  Kreis-Chausseen  von  Trotha
  bei  Hallc  über  Sennewitz,  Teicha,  Frößnitz,
  Kaltenmark  nach  Ober-Plötz  und  von
Mucrena  über  Beesenlaublingen  nach  der
Magdeburg-Leipziger  Chaussee  zwischen  Bebitz
und  Unter-Peißen.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Verleihung  der

fiskalischen  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  der  Kreis-Chausseen  im  Kreise
Crossen  von  Crossen  über  Leitersdorf  bis  zur
Züllichauer  Kreisgrenze  in  der  Richtung  auf
Züllichau  und  von  Crossen  bis  zur  Gubener
Kreiogrenze  in  der  Richtung  auf  Guben.

Privileglum  wegen  Ausfertigung  auf  den  Inhaber
lautender  Kreic-Obligationen  des  Cros-=sener
  Kreises,  im  Regierungsbezirk  Frankfurt,
im  Betrage  von  89,500  Thalern.

Allerhöchster  Erlaß,  detreffend  die  AbTnderung  einiger
  Bestimmungen  des  Statuts  für  den  Deichverband
  der  Klein-Schwetzer  Niederung.

Privilegium  wegen  Auefertigung  auf  den  Inhabn
lautender  Kreit-Obligationen  des  Fürstenthumer
  Kreises  im  Betrage  von  52,000  Thalern.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Tarife,  nach
welchen  das  Brückgeld  für  die  Benutzung  der
Weichselbrücke  bei  Dirschau  und  der  Nogatbrücke
  bei  Marienburg  zu  etheben  ist,
nebst  Tarifen.

Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  die  Genchmigung
des  im  Gemäßhrit  der  Beschlüsse  des  22sten  Generallandtages
  der  Ostpreußischen  Landschaft
  aufgestellten  Regulatios  wegen  veränderter
  Do'genistion.  der  landschaftlichen  Behärden
  und  Kassen,  nebst  Regulativ.

 

50.

51.

51.

51.

52.

52.

 

4970.

4971.

4972.

4973.

4974.

4977.
4980.

4992.

4978.

 

560.

561.

562.

504.567.

573.574.

578.582.

617-621.

574-570.