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fünf Bohrlöchern, welche auf Tiefen von 60 bis
274 m getrieben worden waren, zwar mehrfach
Kohlenwasserstoffgase, Petroleum, schwere Erdöle
und Ozokerit angetroffen worden seien, jedoch
nirgends in solchen Mengen und Qualitäten, daß
auf eine halbwegs rentable Ergiebigkeit geschlossen
werden könnte.
Der „Egyptian Oil Trust Ltd.“, ein vor zwei
Jahren mit 50 000 LK Anlagekapital von der
ägyptischen Nationalbank gegründetes Syndikat,
betreibt in Gebel Gemsah seit Januar 1908
unter Leitung des Chefingenieurs D. A. Suther-
land Bohrarbeiten. Von den drei neuen bisher
in Angriff genommenen Bohrlöchern hat angeb-
lich eines in der Tiefe von 430 m scheinbar
ergiebige Petroleumquellen erreicht, welche ein
Quantum von etwa 300 Barrels täglich in
einem Strahle von 60 Fuß Höhe zutage fördern
sollen. Geringere Mengen Rohöl wurden bereits
in der Bohrtiefe von 100 bis 150 m unter Gips-
und Kreideschichten angetroffen.
Da, wie behauptet wird, die geologische
Schichtung und die sonstigen Erscheinungen, als
Gasreichtum, Wasserandrang usw., der beiden
noch in Arbeit befindlichen Bohrlöcher mit den
Verhältnissen des ersten und fertigen Bohrloches
bisher übereinstimmen, darf angenommen werden,
daß das Syndikat der Egyptian Oil Trust Ltd.
tatsächlich über ein ausgedehntes, ölführendes
Grundstück verfügt.
Die örtliche Lage dieses Terrains ist insofern
sehr günstig, als die westlich vom Aschrafi-
Leuchtturme gelegenen Bohrlöcher kaum 100 m
von der Südküste entfernt sind, und das dortige
Ufer selbst für große Schiffe hinreichende Wasser-
tiefen aufweist. Anderseits erscheint auch die
Anlage einer Rohrleitung nach Suez ausführbar,
wodurch das flüssige Heiz= und Beleuchtungs-
material diesem Hafenplatze leicht zugeführt werden
könnte.
Von dem zutage getretenen Rohöl sollen be-
hufs Vornahme von Analysen zehn Barrels nach
London versandt worden sein, worauf das Bohr-
loch zur Vermeidung zwecklosen und gefährlichen
Ausströmens von Rohöl bis auf weiteres ver-
schlossen wurde.
Der Gouverneur der ägyptischen National=
bank hat die Anlage besucht und nach dem Er-
gebnisse des wiedergeöffneten ersten Bohrloches
seine Ansicht dahin ausgesprochen, daß die Er-
giebigkeit desselben sogar mit wenigstens 3 Bar-
rels in der Minute geschätzt werden könne.
Ohne auf Prüfung der auseinandergehenden
Ansichten über die Rentabilität des Unternehmens
einzugehen, erscheint doch sicher, daß die jüngsten
Bohrungen des Oil Trust Ltd. einen Erfolg auf-
weisen, welcher den früheren, zuletzt von dem
verstorbenen Gouverneur der Nationalbank, Sir
Elwin Palmer, gebildeten „Egyptian Petroleum
Syndikat“ voraussichtlich darum versagt geblieben
war, weil es die damals bei Gebel Zeit be-
gonnenen Bohrungen an einer unrichtigen Stelle
oder nicht bis zu der jetzt erreichten Tiefe fort-
gesetzt hatte.
Sollten die letzten, überaus günstigen Nach-
richten über die angeblich vorzügliche Qualität
des Rohöles und die große Ergiebigkeit der Quellen
sich im Gegensatze zu den früheren praktischen
Erfahrungen und theoretischen Schlußfolgerungen
auch nur teilweise bewahrheiten, so würde dieser
jüngste Petroleumfund eine besonders für Agypten
sehr große nationalökonomische Bedeutung er-
langen.
Die Möglichkeit, nicht nur den bisher ganz
auf den Import angewiesenen Bedarf an Petroleum
zu decken, sondern auch einen Ersatz für die hier
gleichfalls fehlende Kohle zu finden, würde an-
gesichts des Mangels von Wasserkräften gewiß
nicht verfehlen, auch einen industriefördernden
Einfluß in Agypten auszuüben.
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Port Said.)
Einkuhr von Straußenelern nach K#en.
Die frühere Bekanntmachung des General-
gouvernements im Rate,“) wonach die Einfuhr
gewisser Artikel nach Aden verboten ist, ist mit
bezug auf die Einfuhr von Straußeneiern außer
Kraft gesetzt worden.
(The Board of Trade Journal.)
einkuhr von kremdländischen Tleren in die
Oranjeflubß-RKolonie.
Ein „Exotic. Animals Act, 1909“ (Nr. 7
vom Jahre 1909) betiteltes Gesetz“") ermächtigt
den Gouverneur, die Einfuhr von gewissen Tieren
entweder gänzlich zu verbieten oder von Verord-
nungen abhängig zu machen, die von ihm als
angezeigt erachtet werden. Tiere, die entgegen
den Bestimmungen des Gesetzes eingeführt werden,
sollen vernichtet oder es soll auf Anweisung des
Direktors für Landwirtschaft in anderer Weise
über sie verfügt werden. Für die Zwecke dieses
Gesetzes soll das Wort „Tier“ alle Tiere, ein-
schließlich der Vögel, Reptile und Insekten sowie
ihrer Eier, umfassen, soweit sie nicht in dem Vieh-
seuchengesetz — Animal Diseases Ordinance,
1903 — angegeben sind.
(The Board of Trade Journal.)
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1907, S. 781.
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1909, S. 653.