Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXX. Band. (30)

W  345  20

 

 

 

 

 

 

 

B  enennun  g  Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
der  des  Jahres  1907/des  Jahres  1906  Zunahme  Abnahme
Waren  Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  WertMenge  Wert
keMt.  kg  Ml.  kg  Mk.  kg  Mk.
B.  Kusfuhr.
Kakao  721  417|1  074  151143  165]  415  033278252·659  118  —  —
Palmlkerne  .  .4369852101578783177656380941051  587  377  693  —  —
almöl.  .  .  ..  1  045  417  5969869  915282  426175  502-·103  54  —  —
Bau=  und  Nutzholz  338  934  30  45252  50317  3016  341  18  1571  —  —
Kautschlk  394  3072  132  813)  308  249|1  427111186  058  705  732  —  —
Elfenbein  .  ...  8  224  158  4251  14  369  210  392  —  —  6  145,  51  967
ieh  .Stück  460  13  780  249  7505  211  6275  —  —
Togo.

Über  die  Desttälle  in  Accra,

welche  bekanntlich  die  Verhängung  der  Quarantäne
über  die  Häfen  Togos  erforderlich  gemacht  haben,
wird  vom  Gouvernement  berichtet,  daß  nach  einer
amtlichen  Mitteilung  der  englischen  Regierung  bis

Mitte  Februar  achtzig  Fälle  mit  tödlichem
Ausgange  zu  verzeichnen  waren.
Im  Krankenhause  befanden  sich  zu  demselben

Zeitpunkt  11,  im  Isolierlager  29  Personen.

 

Kolonialwirtschaftli

k#oko-Land-  und  Minen--Gesellschaft.

Die  Gesellschaft  teilt  in  ihrem  Berichte  über
das  zwölfte  Geschäftsjahr  (1907)  mit,  daß
die  Expedition  des  Herrn  Elers-London  in  das
Kaokofeld  zur  Erforschung  von  Guanovorkommen.
leider  resultatlos  verlaufen  ist.  Der  Bericht  fährt
dann  fort:  Inzwischen  ist  das  Reichs-Kolonialamt
  wegen  Erschließung  unseres  Landgebietes
durch  Absteckung  von  Farmen,  Ausschließung  von
Wasserstellen  und  wegen  Überlassung  eines  Teils
des  Gesellschaftsgebietes  an  die  Regierung  zwecks
Verkaufs  von  Farmgelände  für  Rechnung  der
Gesellschaft  sowie  wegen  Einführung  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  vom  8.  August  1905
innerhalb  des  Bergwerkseigentums  unserer  Gesellschaft
  an  uns  herangetreten.  Dem  Reichs-Kolonialamt
  ist  darauf  seitens  der  Gesellschaft  in
entgegenkommendem  Sinne  erwidert  worden.  Es
schweben  zur  Zeit  weitere  Verhandlungen  in
dieser  Angelegenheit.

„Da  zur  Zeit  eine  unerfreuliche  Mißstimmung
gegen  die  Land=  und  Konzessionsgesellschaften  im.
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  bei  einem
großen  Teil  der  Bevölkerung  Deutschlands  herrscht
und  vielfach  irrige  Ansichten  über  die  Art  der
Besitzerwerbung  der  einzelnen  Gesellschaften  sowie
über  ihre  Tätigkeit  vorhanden  find,  so  halten  wir
es  für  geboten,  diesem  Berichte  eine  kurz  zu- 



che  (itteilungen.

sammengefaßte  Übersicht  über  das  Eigentumsrecht
  und  die  Tätigkeit  unserer  Gesellschaft
  anzufügen.

Die  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft,  die
keine  Konzessionsgesellschaft  ist,  sondern  deren  Besitztitel
  auf  der  käuflichen  Erwerbung  von  vorhandenen
  anerkannten  Rechten  beruhen,  wurde
als  eine  Deutsche  Kolonialgesellschaft  mit  einem
Kapital  von  10  000  000  Mk.,  von  denen
8  000  000  Mk.  begeben  sind,  mit  dem  Sitz  in
Berlin  am  11.  April  1895  gegründet,  nachdem
sie  von  der  Firma  L.  Hirsch  &  Co.,  London,
teils  durch  Barzahlung,  teils  durch  Überweisung
von  Anteilen  das  Kaokofeld  mit  seinem  Landund
  Bergbaubesitz  käuflich  erworben  hatte.  Die
ebengenannte  Firma  hatte  das  Kaokofeld  von  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
gekauft.

Das  Kaokofeld  umfaßt  ein  Areal  von  etwa
100  000  akm,  wird  begrenzt  im  Norden  durch
den  Kunenefluß,  im  Süden  durch  den  Ugabfluß,
im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean;  die
Ostgrenze  zieht  sich  in  gerader  Linie  von  Zwartboois
  Drift  südlich  bis  zur  geographischen  Breite
von  Otjikuare,  dann  in  einer  Linie  ostsüdöstlich
abbiegend  bis  zum  Meridian  von  Otjitambi,  von
dort  über  Franzfontein  bis  zu  dem  Punkt,  wo
der  Ugabfluß  von  dem  15.  Grad  östlicher  Länge
geschnitten  wird.