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Im letzten Berichtsjahre entfiel im Deutschen Reiche je eine Anstalt auf 18 225, in
Preußen auf 19 116, in Bayern auf 12 833, im Königreiche Sachsen auf 27 799, in
Württemberg auf 15 910, Baden auf 11 434, Hessen auf 26 835, in den Hansestädten
durchschnittlich auf 22592 Einwohner. Verhältnißmäßig die geringste Zahl von allge-
meinen Krankenhäusern besaß Sachsen-Altenburg, wo erst auf je 85 432 Bewohner eine
Anstalt kam.
An der Vermehrung der Krankenhäuser innerhalb der Berichtszeit sind die Privat-
anstalten verhältnißmäßig in weit höherem Grade betheiligt gewesen wie die öffentlichen, der
Zuwachs betrug hier 9/#1 gegen 15 %; während im Jahre 1892 auf je 100 allgemeine
Krankenanstalten 72,2 öffentliche und 27// private entfielen, stellte sich 1894 das entsprechende
Verhältniß wie 70,1 zu 29,3. Unter den einzelnen Bundesstaaten und preußischen Landes-
theilen zählten im letzten Berichtsjahre Berlin, Westfalen, die Rheinprovinz, Oldenburg,
Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen und Hamburg mehr Privat= wie öffentliche An-
stalten. In Oldenburg befanden sich von je 100 allgemeinen Krankenhäusern 7086 in
privatem Besitze, in Schaumburg-Lippe und Bremen je 66,7, in Braunschweig 64,, Ham-
burg 60,7, dagegen in Preußen nur 41,#, in Lübeck 33,3, Hessen 216, Sachsen-Koburg-
Gotha und Schwarzburg-Rudolstadt je 20,0, Mecklenburg-Strelitz 18,2, Elsaß-Lothringen
18,0, im Königreiche Sachsen 17,5, in Sachsen-Meiningen 154, Anhalt 12,5, Baden 8,,
Württemberg 66, Mecklenburg-Schwerin 5,0, Bayern 5,0. In Preußen zeigten die einzelnen
Provinzen und die Landeshauptstadt hinsichtlich des Prozentsatzes der Privatanstalten die
mannigfachsten Verschiedenheiten. In Westfalen waren von je 100 allgemeinen Kranken-
anstalten nicht weniger wie 7407 private, in Berlin 67.2, der Rheinprovinz 60,2, Hessen-
Nassau 42,7, Schlesien 37,7, Hannover 36,8, Schleswig-Holstein 25,7, Ostpreußen 24,
dagegen in Posen nur 18,8, Westpreußen 164, Pommern 1486, Brandenburg 14,4. Es
find also außer Berlin und Schlesien vorzugsweise die westlichen Provinzen mit Privat-
krankenhäusern bedacht. Fast überall, auch da, wo die Privatanstalten an Zahl die öffent-
lichen übertrafen, überwog die Bettenzahl der letztern die der privaten Krankenhäuser; eine
Ausnahme in dieser Beziehung bilden nur Westfalen, Oldenburg und Schaumburg-Lippe
mit 71, bezw. 60,, und 80,6 % Privatanstaltsbetten.
Ganz ohne öffentliche Krankenhäuser war kein Bundesstaat; ohne Privatanstalten
behalfen sich Hohenzollern, Sachsen-Weimar, Sachsen-Altenburg, Schwarzburg-Sondershausen,
Waldeck, Reuß d. und j. Linie und Lippe.
Die Gesammtzahl der in sämmtlichen allgemeinen Krankenhäusern vorhandenen Betten
ist innerhalb des Berichtszeitraums von 129 720 auf 136 650 gestiegen; der Zuwachs be-
trug also 6930 = 5)/8 0/, in den öffentlichen Anstalten allein 3,7, in den privaten allein
10,8 % An der Vermehrung, die im Ganzen weniger umfassend wie in der letzten Berichts-
periode von 1889 bis 1891 erscheint, waren relativ am stärksten Lippe und Schaumburg-
Lippe mit 418 bezw. 33,8 0%% betheiligt. In Preußen betrug der Zuwachs 5% (in der
letzten Berichtszeit 75) %, in Bayern 3/41 (76), im Königreiche Sachsen 6,6 (13,6), in
Bürttemberg 7,8 (92), Baden 3,6 (13.1), Hessen 70 (12,6), Elsaß-Lothringen 7,6 (84),
ferner in Reuß ä. L. 23,, in Oldenburg 19,, Schwarzburg-Sondershausen 1886, Schwarz-
burg-Rudolstadt 118, Sachsen-Meiningen 10,8, Braunschweig 10,, Sachsen-Weimar 6,2,
Bremen 4 (34,4), Waldeck 3,6 (36,5), Anhalt 25, Reuß j. L. 1°9, Lübeck 0,7 %. Von
den preußischen Landestheilen wies die verhältnißmäßig kleinste Zunahme Westfalen mit
0, (15,56), die größte Ostpreußen mit 20,, % auf; in Berlin stellte sich dieselbe auf
18 gegen 16 % in den Jahren 1889 bis 1891. In Hohenzollern blieb die Bettenzahl
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