$ 7. Südwestafrika. 71
druck, auch dieser Kommissar war nur Rat dritter Klassel). Andererseits
lagen die Verhältnisse infolge der Bedeutung und Stärke der
Eingeborenenstämme in Südwestafrika auch so, daB die Regierungstätigkeit
gegenüber ihnen nur eine sehr beschränkte sein konnte
und sie zum Reiche in einem bloßen kolonialen Protektoratsverhältnis
standen. Die Ernennung eines Kommissers, nicht eines Gouverneurs
war unter diesen Umständen nicht bloß eine Titel- und Rangangelegenheit,
sondern es bedeutet die Übernahme einer Einrichtung,
welche die englische Regierung bisweilen unter ähnlichen Umständen
trifft®). 1893 wurde wie in Togo aus dem Kommissar ein Landeshauptmann®).
Für Südwestafrika ist diese Änderung nicht ohne allgemeine
politische Bedeutung. Es kommt darin zum Ausdruck,
daß gesteigerte Hoheitsrechte von der Regierung beansprucht werden.
Die Verleihung des Gouverneurtitels konnte vielleicht bei den Eingeborenen
Anstoß erregen. Man konnte darin die Behauptung einer
vollen Souveränität erblicken, wie sie von den Gouverneuren der benachbarten
englischen Kolonien ausgeübt wird. So wurde also ein
Titel mit nicht so ausgeprägtem politischem Programm verliehen.
Erst nachdem durch die Niederwerfung des Aufstandes von 1897
die deutsche Regierung sich eine stärkere Stellung in Südwestafrika
verschafft hatte, wurde 1898 dem obersten Beamten der Titel Gouverneur
gegeben‘).
b) Organe der Zentralverwaltung.
Schon 1892 war ein Vertreter des Kommissars vorhanden). 1898
wurde es notwendig, einen ständigen Vertreter für den Landeshauptmann
zu bestellen, da der letztere häufig dienstlich abwesend war,
besonders weil er auch Kommandeur der Schutztruppe war. Der
Vertreter war gleichzeitig Bezirksamtmann von Windhuk®). 1899 fand
eine Trennung dieser Ämter statt. Der Vertreter wurde nun Abteilungschef?),
seit 1900 Referent. — Für die Finanzverwaltung
wurde 1895 ein besonderer, im Auswärtigen Amte vorgebildeter Beamter
entsendet®). — Jetzt gehören zur Zentralverwaltung der
Gouverneur, ein Erster Referent, ein Finanzdirektor, ein forsttechnischer
Beirat und eine größere Anzahl von Hilfsarbeitern®).
2, Ailerlı. Erlaßv. 25. Mail885. ®) Vgl.oben, 8.17. *) V.v.17. Nov. 1893.
4) V, v. 18. April 1898. 5) Denkachrift 1892. *) Etat 1806.
?) Etat 1890. 2) Denkschrift 1895. °) Jahrbuch 1908.