16 Literatur.
Das von uns schon öfter erwähnte ganz vortreffliche, insbesondere
auch sehr ansprechend systematisirte Buch empfehlen wir
aufs Angelegentlichste, namentlich auch den Praktikern, für welche es
gar oft von hohem Werthe ist, sich rasch über die Grundprincipien
des geltenden Handelsrechts orientiren zu können.
II. Die Verlagshandlung C. H. Beck in München bringt
neuestens in zweiter Auflage:
Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 26. April 1871
nebst verfassungsrechtlichen Nebengesetzen, Verträgen 2c. von
Dr. Max Proebst, k. Regierungsrath im bayerlschen
Staatsministerium des Innern. 12°. 264 S. Preis 1 Mk.
80 Pf.
Unter den zahlreichen Ausgaben der Reichsverfassung eine der
angenehmsten und handlichsten; empfehlenswerth auch wegen der
Nebenbeigaben: z. B. Versailler Verträge, Wahlgesetz und Geschäftsordnung
für den Reichstag, Organisatlon der Reichsbehörden 2c.
III. Der Verlag von J. Schweiß#er (Joseph Eichbichler) in
München lieserte jüngsthin:
a) Beiträge zur Kritik des Eutwurfs eines bürgerlichen
Gesetzbuchs von Dr. Moriz Wittelshöfer, Rechtsanwalt in
Fürth. Octav 54 S. Prels brochirt 1Mk. Behandelt in interessanter
Weise 70 elnzelne Fragen. Ob die Monlta noch eine Prüfung von
zuständiger Seite finden können, wird wesentlich davon abhängen,
welche formale Behandlung über den Entwurf im Reichstage verhängt
werden wird.
b) Hypothekenbucheinträge und Vollzugsbestätigungen nach
den Bestlmmungen des bayerischen Hypothekenrechts. Anleitung
zu den Einschrelbungen im Hypothekenbuch und den Bestätlgungen
hierüber nach den bestehenden Gesehen und Verordnungen, nebst
elner Sammlung von Beispielen, von Fritz Keidel. Octav 136 S.
Instructiv namentlich für Anfänger in Behandlung des Hypothekenwesens,
aber auch sachdlenlich zum Nachlesen in Zwelfelsfällen
für ältere Hypothekenbeamte, Notare 2c.
Redacteur: Dr. Julius v. Standinger in München.
Verlag: Falm & Ense (Carl Enlle) in Erlangen.
Druck der k. b. Hof= u. Univ.-Buchdruckerel von Fr. Junge
(Junge & Sohn) in Erlangen.