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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 3. Jannar 1860.
Inhalt.
Königliche Dekrete. Königl. Verordnung in Betreff der Gebühren der Gerichts-Beisitzer.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend den zwischen der Krone Württemberg
und der Mehrzahl der Schweizer-Kantone bestehenden Staaksrertrag über die Behandlung der
beiderseitigen Staatsangehörigen in Concursfällen. — Verfügung, betreffend die Meldungen um Oberamtsphysikate.
— Verfügung, betreffend die Patentabgabe von den Handelsreisenden aus der Schweiz.
I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Königliche Verordnung
in Betreff der Gebühren der Gerichts-Beisitzer.
Wilheim,
von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Um die den Gerichts-Beisitzern für ihre amtlichen Verrichtungen zukommenden Gebühren
mit den durch Unsere Verordnungen vom 22. Februar 1841 und 25. December
1858 festgesetzten Taggeldern, Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Gemeindediener
in das angemessene Verhältniß zu bringen, verordnen und verfügen Wir
nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes, wie folgt: