Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1860. (37)

T

Regierungs-Blatt

für  das

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Dienstag  den  3.  Jannar  1860.
Inhalt.

Königliche  Dekrete.  Königl.  Verordnung  in  Betreff  der  Gebühren  der  Gerichts-Beisitzer.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  den  zwischen  der  Krone  Württemberg
  und  der  Mehrzahl  der  Schweizer-Kantone  bestehenden  Staaksrertrag  über  die  Behandlung  der
beiderseitigen  Staatsangehörigen  in  Concursfällen.  —  Verfügung,  betreffend  die  Meldungen  um  Oberamtsphysikate.
  —  Verfügung,  betreffend  die  Patentabgabe  von  den  Handelsreisenden  aus  der  Schweiz.

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Königliche  Verordnung
in  Betreff  der  Gebühren  der  Gerichts-Beisitzer.

Wilheim,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Um  die  den  Gerichts-Beisitzern  für  ihre  amtlichen  Verrichtungen  zukommenden  Gebühren
  mit  den  durch  Unsere  Verordnungen  vom  22.  Februar  1841  und  25.  December
1858  festgesetzten  Taggeldern,  Diäten  und  Reisekosten  der  Amtskörperschafts=  und  Gemeindediener
  in  das  angemessene  Verhältniß  zu  bringen,  verordnen  und  verfügen  Wir
nach  Anhörung  Unseres  Geheimen-Rathes,  wie  folgt: