Full text: Die staatsrechtliche Stellung des Königlich Sächsischen Markgrafentums Oberlausitz.

8 2. Staatsrechtliche Stellung der Oberlausitz von 1655— 1834. 21 
III. Peränderungen im Unfange dieses Jahrhunderts. 
Im Beginne dieses Jahrhunderts hat die Oberlausitz eine Anzahl 
von Veränderungen durchgemacht. Die erste und wichtigste ist die, daß 
durch den Dertrag vom 18. Mai 1815 (ratifiziert am 21. desselben 
Wonats) neben der Kriederlausitz auch der größere Teil der Oberlausitz 
an Dreußen abgetreten wurde. Damals gingen fast der ganze Gäörlitzer 
Kreis und auch Teile des Zudissiner, von den Ulöstern Lauban, 
von den Sechsstädten Görlitz und Tauban, von den Standesherr- 
schaften Hoverswerda und Muskau für Sachsen verloren. Die 
Kreiseinteilung des Landes war durch die Gerreißung desselben be- 
deutungslos geworden; daher unterstellte man die bei Sachsen verbliebenen 
Teile des Görlitzer Kreises dem Amt zu Zudissin. Für uns kommt 
von nun an nur noch der bei Sachsen verbliebene Teil in Betracht. 
Auch bezüglich der sonstigen Derhältnisse der Oberlausitz gehen 
manche Deränderungen vor sich. Die Stände der Oberlausitz werden 
zu den allgemeinen Landtagen (der erste wohl 1817—1818) mit heran- 
gezogen, welche in allgemeinen Landesangelegenheiten nicht blos beratend, 
sondern auch beschlußfassend thätig werden. Die Bewilligungen müssen 
von den Ständen jedes Landes gesondert erfolgen. Seit dem organischen 
Dekret vom 16. Oktober 1820 1) wählt die Oberlausitz zu diesen all- 
gemeinen Landtagen 11 Abgeordnete, um die Sahl der MWitglieder zu 
vermehren. In diesen Maßnahmen kann man bereits den Anfang des 
Derschmelzungsprozesses und der Schöpfung des einheitlichen Sächsischen 
Staates erkennen. — Auch in der Sonderverfassung der Oberlausitz ver- 
ändert sich Manches. Doch kann dieses Neue, da es nicht von langem 
Bestande war, kürzer behandelt werden. Durch Mandat vom 12. März 
1821 wird, mit Einverständnis der Stände, an Stelle des Oberamts 
eine aus einem Präsidenten, vier weltlichen Räten und einem geistlichen 
1) v. Witzleben, Entstehung der constitutionellen Verfassung d. Kgr. Sachsen. 
Leipzig 1881.
	        
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